Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Im Rahmen der Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2017 sind im Fachbereich Stadtentwicklung folgende Maßnahmen gemäß beigefügten Tabellen vorgesehen. Erläuterungen:
Grundlage der Haushaltsplanung des jeweiligen Jahres für städtebauliche Maßnahmen bilden die Umsetzungspläne für das jeweilige Programm. Diese Umsetzungspläne (UPL) mit den dargestellten Maßnahmen werden durch das Landesamt für Bauen und Verkehr auf Plausibilität vorgeprüft und dem Grunde nach bestätigt. Der 1. Änderungsbescheid zum Umsetzungsplan 2015 – 2017 wurde mit Datum vom 04.11.2015 erteilt.
Ein aktuell neuer bestätigter UPL mit neuen Maßnahmen wurde beantragt, jedoch bisher durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Cottbus noch nicht bestätigt.
Die Sanierungsgebiete „Nordstadt“ und „Westliche Innenstadt“ sind im Haushalt nicht mehr enthalten. Die in der Anlage dargestellten Maßnahmen werden über Ausgleichsbeträge bzw. Restmittel finanziert. Der fördertechnische Abschluss der Maßnahmen befindet sich in Bearbeitung (Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“). Die in der Anlage dargestellten Maßnahmen werden teilweise nach 2017 weitergeführt. Anlagen:
Tabellen Maßnahmen
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