Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) wird beschlossen. Erläuterungen:
Die wesentlichen „Spielregeln“ für die Benutzung des Ostdeutschen Rosengartens sind im Grundsatz in der Parkordnung geregelt, die neben dem Aushang in der Örtlichkeit auch auf der Internetseite www.rosengarten-forst.de veröffentlicht ist. Die bisherige Fassung wurde vom Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) am 15.02.2016 beschlossen (siehe SVV/0264/2016). In Auswertung der letztjährigen Saison und insbesondere eines Vorfalles an den Rosengartenfesttagen 2016 wird die Parkordnung ergänzt. Das Mitführen von Gegenständen, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann, soll zukünftig untersagt werden. Um das o.g. Mitführungsverbot durchzusetzen, sollen zukünftig Taschen- und Personenkontrollen durchgeführt werden können. Die im Wortlaut ergänzten Passagen sind in der Anlage farbig hervorgehoben.
Anlage: Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)
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