Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügten Entgelte für die Nutzung von Serviceleistungen im Ostdeutschen Rosengarten. Erläuterungen:
Die saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten wurden im Jahr 2015 letztmalig durch Beschluss der SVV (0187/2015) festgelegt. Für die Berechnung sonstiger Nutzungsentgelte (Nutzung/ Ausleihe von Rollstühlen/ Rollatoren/ Fahrradboxen/ Gepäckschließfächern) besteht bisher noch keine bindende Festlegung. Daher soll die bestehende Regelung erweitert werden.
Im Jahr 2016 wurde am Historischen Haupteingang des Ostdeutschen Rosengartens eine Fahrradstation mit 5 verschließbaren Fahrradgaragen (sogenannte „Fahrradboxen“) und 16 Gepäckschließfächern errichtet und in Betrieb genommen. Die Errichtung der Anlage war umgesetzt geworden, nachdem zunehmend Beschwerden von Radtouristen zur fehlenden Unterbringungsmöglichkeit für hochwertige Reisefahrräder eingegangen waren.
Die Ausgabe der Schlüssel erfolgte im Jahr 2016 gegen ein Schlüsselpfand in Höhe von 20 Euro. Zur Vermeidung von Fehlnutzungen wird bei übertägiger Nutzung eine Gebühr von 20 Euro pro Tag erhoben, die jedoch im gesamten Jahr 2016 nicht zur Anwendung gelangt ist. Das Schlüsselpfand und die Gebühr bei übertägiger Nutzung zur Vermeidung von Fehlnutzungen haben sich bewährt.
Die Investitionskosten für die Fahrradstation beliefen sich insgesamt auf rund 20.000 Euro, die Finanzierung erfolgte aus Eigenmitteln der Stadt Forst (Lausitz). Im Jahr 2016 wurden insgesamt über 500 Schlüsselausleihen verzeichnet, von denen der überwiegende Teil (mehr als 90 %) auf die Ausleihe der Fahrradgaragen entfiel.
Die Ausleihe von Rollstühlen und Rollatoren gegen ein Benutzungsentgelt ist seit mehreren Jahren im Ostdeutschen Rosengarten möglich. Dieses Serviceangebot wurde zunächst durch den Tourismusverein initiiert, durch die „Deutsche Rosenschau uG“ weitergeführt und liegt jetzt in der organisatorischen Verantwortung des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing.
Die Vereinnahmung der Entgelte für die Serviceleistungen soll durch das Kassenpersonal im Rahmen des Vertrages zu Kassendienst und Wachschutz erfolgen.
Anlage: Entgelte für die Nutzung von Serviceleistungen im Ostdeutschen Rosengarten
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