Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0403/2017  

 
 
Betreff: Öffentliche Spielplätze der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Information über Standorte, Sicherheitsvorschriften und -kontrollen sowie über geplante Vorhaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Schödel
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
14.02.2017 
20. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Handreck.USER.Verwaltung_2017-01-31_09-58-24

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die Standorte, Sicherheitsvorschriften und kontrollen sowie über geplante Vorhaben auf den öffentlichen Spielplätzen der Stadt Forst (Lausitz) informiert.


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) einschließlich ihrer Ortsteile verfügt über 20 öffentliche Spielplätze.

 

Die Sicherheitsanforderungen auf öffentlichen Spielplätzen sind in der DIN/EN 1176 beschrieben. Die Stadt Forst (Lausitz) legt die Normen der DIN/EN 1176 ihrer Sicherheitsarbeit auf öffentlichen Spielplätzen zugrunde. Dementsprechend wird wie folgt verfahren:

 

  1. Neubau von Spielplätzen, Neueinbau von Geräten (zuständig. Fachbereich Bauen)
    Mit dem Neubau von Spielplätzen oder dem Einbau von Spielgeräten wird durch die Stadt Forst (Lausitz) eine TÜV-Abnahme der neuen Plätze/Geräte durch einen zertifizierten Fachmann ausgeschrieben. Die TÜV-Abnahmebescheinigung wird bei der Stadt Forst (Lausitz) zusammen mit der Gerätedokumentation aufbewahrt.

 

  1. Pflege und Wartung, regelmäßige Sicherheitskontrollen (zuständig: Betriebsamt)
    chentlich erfolgt die visuelle Kontrolle der öffentlichen Spielplätze (gemäß DIN/EN 1176) durch das Betriebsamt. Vandalismusschäden oder erkannte Gefahrenquellen werden umgehend repariert oder beseitigt. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Sperrung des Spielgerätes, z. B. mittels Bauzaun, um die Nutzung sicher zu unterbinden.

    Vierteljährlich werden operative Kontrollen (gemäß DIN/EN 1176) durch das Betriebsamt durchgeführt. Sie beinhalten detailliertere Inspektionen als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebes, Verschleißes und der Stabilität der Geräte. Verschleißteile oder durch Witterung beschädigte Bauteile werden in regelmäßigen Abständen ausgetauscht.

    hrlich einmal werden Hauptprüfungen (gemäß DIN/EN 1176) vom Sachkundigen für Spielplatzgeräte des Betriebsamtes durchgeführt. Die Hauptprüfungen beinhalten die Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen. Geräte, die nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprechen, werden erneuert.

    Über alle Kontrollen wird im Betriebsamt der Stadt Forst (Lausitz) Protokoll geführt.

 

 

r die kommenden Jahre ist vorgesehen, die vorhandenen Spielplätze der Stadt Forst (Lausitz) zu erhalten.

 

Im Jahr 2016 wurden 40.000 EUR kommunale Haushaltsmittel für die Erneuerung von zwei Seilkletterpyramiden auf dem Robert-Koch-Platz und dem Platz des Friedens bereitgestellt. Weiterhin wird aus Restmitteln des Jahres 2016 je ein Spielgerät auf den Spielplätzen Naundorf und Groß Jamno erneuert.

 

Im Haushalt 2017 sind 20.000 EUR für die Erneuerung von Geräten im Zentralen Park und auf dem Platz des Friedens vorgesehen.


Anlagen:

 

Standortplan der Spielplätze der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handreck.USER.Verwaltung_2017-01-31_09-58-24 (1524 KB)