Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0405/2017  

 
 
Betreff: Vollzug des § 66 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
hier: Beschluss über das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Przychodzki, Frank
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
14.02.2017 
20. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.02.2017 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.03.2017 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
svv_405_2017_anl.1
svv_405_2017_anl.2
svv_405_2017_anl.3

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die 4. Fortschreibung des ABK für die Jahre 2017 bis 2021 entsprechend den Anlagen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Erläuterungen:

 

Gemäß § 66 Absatz 1 BbgWG haben die Gemeinden der Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen vorzulegen. Das ABK wurde auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden und die Form ihrer Darstellung (VV ABK) vom 26. März 2014 r die Stadt Forst (Lausitz) erstellt. Neben dem Erläuterungsbericht besteht es aus mehreren umfangreichen Listen, die die geforderten Angaben zur Entwässerung enthalten und einem Übersichtsplan. Auf Grund des Umfanges kann das vollständige ABK nur zur Einsichtnahme ab dem 13.02.2017 bei der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz), Promenade 9, Zimmer 215 zu den Sprechzeiten ausgelegt werden.

 

Im ABK wird dargelegt, wie die Stadt Forst (Lausitz) ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen will, dass die vorgegebenen Gewässerschutzziele in angemessener Zeit erreicht werden, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet wird und die entwässerungstechnischen Grundlagen für die Bauleitplanung geschaffen werden. Diese Prämissen lassen sich in den als Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage beigefügten Listen 4 als Gesamtzusammenstellung aller noch notwendigen Maßnahmen nach der zeitlichen Abfolge kompensiert darstellen. Insbesondere orientiert sich die zeitliche Einordnung der Kanalbaumaßnahmen an den beabsichtigten straßenbaulichen Maßnahmen, der mittelfristigen Finanzplanung des Eigenbetriebes und dringendem Sanierungsbedarf in den Jahren 2017 bis 2021

 

Auf Antrag kann gemäß § 66 Abs. 4 BbgWG die Stadt Forst (Lausitz) von der Unteren Wasserbehörde von ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung für die einzelnen Grundstücke in den Ortsteilen sowie r die in der Anlage 2 aufgeführten Grundstücke im Stadtgebiet Forst (Lausitz) befreit werden. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen den jeweiligen Grundstückseigentümern übertragen. Ausnahme hiervon bilden die Ortsteile Sacro und Horno (Rogow) die an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind. In der Anlage 3 ist eine Liste aller Grundstücke mit dezentraler Abwasserentsorgung aufgelistet die zeitweise oder dauerhaft befreit werden. Zur Vereinfachung sind hierbei in den Ortsteilen alle Baugrundstücke zusammengefasst dargestellt und nur im Stadtgebiet Forst (Lausitz) die Grundstücke mit dezentraler Entsorgung separat aufgeführt.

 

Ein bestätigtes aktuelles ABK gemäß § 66 Abs. 1 BbgWG ist laut Richtlinie des Ministeriums für ndliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen und öffentlichen Wasserversorgungsanlagen vom 28.November 2016 Bestandteil der Mindestanforderung für die Beantragung von Zuwendungen für öffentliche Abwasserinvestitionen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:

Liste 4: Gesamtzusammenstellung aller noch notwendigen Baumaßnahmen nach der zeitlichen Abfolge (Schmutzwasser)

 

Anlage 2:

Liste 4: Gesamtzusammenstellung aller noch notwendigen Baumaßnahmen nach der zeitlichen Abfolge (Niederschlagswasser)

 

Anlage 3:

Liste 7: Auflistung der Grundstücke mit dezentraler Entsorgung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 svv_405_2017_anl.1 (19 KB)    
Anlage 2 2 svv_405_2017_anl.2 (18 KB)    
Anlage 3 3 svv_405_2017_anl.3 (745 KB)