Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
a) Die erfolgte Entwicklung der Nordseite wird beibehalten und in den Realisierungswettbewerb „Grüne Mitte“ integriert. Nach Abriss der Mühlenstraße 8 bis 16 wird diese Fläche entsprechend des Wettbewerbskonzeptes gestaltet. b) Die bauliche Entwicklung des Südrandes bis zur Einmündung vor dem Platanenhain wird erfolgen. Die Fläche steht kurzfristig für eine 3- bis 4-geschossige Bebauung zur Verfügung. Die Vermarktung dieses Areals ist unter Einbeziehung von Vermarktungsspezialisten gemeinsam mit der FWG mbH durchzuführen. Dabei ist die konkrete Nutzung nachfrageorientiert festzulegen. c) Für die neu abzustimmende Zielplanung ist das Areal an der Südseite in Richtung Mühlgraben in zwei Varianten, mit und ohne Bebauung, darzustellen. d) An der Ostseite ist die im Realisierungswettbewerb ausgewiesene Wasserfläche nicht mehr Inhalt der neuen Zielplanung. Um den Charakter der Grünen Mitte weiter zu erhalten, soll eine Überarbeitung der Planung erfolgen mit dem Ziel, den Mühlgraben in Szene zu setzen und eine attraktiv gestaltete öffentliche Grünanlage, welche einer zukünftigen möglichen Bebauung Raum lässt, vorzusehen. Dabei soll eine vielseitige „Grüne Mitte“ entstehen. In dem neuen Gesamtziel soll der Platanenhain verankert sein. e) Das Gesamtkonzept ist unter den Grundsatz der öffentlichen Nutzung zu stellen. f) Das Planungsbüro SINAI soll unter diesen Eckpunkten eine neue Zielplanung vorlegen. Die Zielplanung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung vorzulegen und in das Zustimmungsverfahren mit dem MIL einzureichen. g) Im INSEK sind bis zur Vorlage der neuen Planungsunterlage o.g. Eckpunkte verbal zu verankern, um die Genehmigungsfähigkeit des INSEK herzustellen.
Erläuterungen:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung des Areals um die Kirche nochmals mit Variantenuntersuchungen und einer Machbarkeitsanalyse incl. Bewohnerbefragung durchzuführen. Die Ergebnisse wurden in zwei Beratungsterminen am 10.05.2016 und 01.06.2016 vorgestellt und diskutiert.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2016 ist aufzuheben, da die in diesem Beschluss aufgezeigte Neuentwicklung des Areals durch den Landesbetrieb für Bauen und das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht mitgetragen wurde und dies ein Verlassen der gemeinsam abgestimmten Gesamtstrategie für die Innenstadt bedeutet.
In umfangreichen Abstimmungen zwischen den Behörden mit dem Ziel des Erhalts und der Sicherung der Städtebaufördermittel soll nun eine gemeinsame neue Zielplanung erarbeitet werden und in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept einfließen. Anlagen:
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