Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0412/2017  

 
 
Betreff: 1. Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung "7. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)"
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Planzeichnung und begleitender Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des 7. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
30.03.2017 
21. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2017 
16. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.05.2017 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan 7. Änderung FNP_1

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz).

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf der Planzeichnung nebst begleitender Unterlagen im Rahmen des 7. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz).

Erläuterungen:

 

Zwischen der Straße An den Hainen und dem Mühlgraben befindet sich das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz). Auf dem Grundstück befand sich ehemals das Lager und ein Heizhaus des Betriebes GPG Stadt der Rosen. Diese Fläche ist im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße mit folgenden Angaben registriert:

 

Registriernummer:0123711133

Art:Altlastenverdächtige Fläche Altstandort

Bezeichnung:Lager, Heizhaus, GPG Stadt der Rosen

Grundstücksangaben:Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz)

 

Bislang handelte es sich hierbei um eine Brachfläche im Außenbereich (Beurteilung über § 35 BauGB), die im gültigen Flächennutzungsplan vom 04.05.1998 als Fläche für die Landwirtschaft sowie als allgemeines Grün ohne Nutzungszuordnung im Bereich des Mühlgrabens dargestellt worden ist.

 

Das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz), mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben, soll in den Geltungsbereich des anvisierten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fotovoltaikanlagen In den Hainen aufgenommen werden.

 

Da sich Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen und im gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft erfolgt ist sowie das Hauptverfahren zur Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) derzeit nicht weitergeführt werden kann, muss ein kleines Änderungsverfahren mit der Bezeichnung 7. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt werden, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

Im Rahmen des Änderungsverfahrens zum FNP wird im Gegensatz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch der 10-m-Streifen zum Mühlgraben einbezogen. Hierbei sind folgende Darstellungen vorgesehen:

 

        Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen

        Altlasten/Altlastenverdachtsfläche

        allgemeines Grün ohne Nutzungszuordnung (10-m-Streifen am Mühlgraben)


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan 7. Änderung FNP_1 (1682 KB)