Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0413/2017  

 
 
Betreff: 1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen In den Hainen"
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen In den Hainen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
30.03.2017 
21. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2017 
16. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.05.2017 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Fotovoltaikanlagen In den Hainen
2017-01-09 Belegung Forst 21

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen In den Hainen“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz), mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen In den Hainen“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz), mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben.

Erläuterungen:

 

Zwischen der Straße An den Hainen und dem Mühlgraben befindet sich das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz). Auf dem Grundstück befand sich ehemals das Lager und ein Heizhaus des Betriebes GPG Stadt der Rosen. Diese Fläche ist im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße mit folgenden Angaben registriert:

 

Registriernummer:0123711133

Art:Altlastverdächtige Fläche Altstandort

Bezeichnung:Lager, Heizhaus, GPG Stadt der Rosen

Grundstücksangaben:Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz)

 

Bislang handelte es sich hierbei um eine Brachfläche im Außenbereich (Beurteilung über § 35 BauGB), die im gültigen Flächennutzungsplan vom 04.05.1998 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt worden ist.

 

Das Flurstück 21, Flur 10, Gemarkung Forst (Lausitz) soll nunmehr mit Ausnahme eines 10 m breiten Streifens am Mühlgraben in den Geltungsbereich des anvisierten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Fotovoltaikanlagen In den Hainen einbezogen werden. Entwickelt werden soll hierbei ein Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen.

 

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 BauGB verpflichtet.

 

Hierzu muss noch ein Durchführungsvertrag mit dem Investor (Fa. Retesol GmbH) abgeschlossen werden.

 

Es ist seitens des Investors beabsichtigt, auf einer Teilfläche der o. a. Grundstücke eine Fotovoltaikanlage mit folgenden technischen Parametern zu installieren:

 

        Gesamtleistung: 744,12 kWp

        2.808 Module a 265 Wp

        Bauhöhe: 2,00 m

        Aufständerungswinkel 15°

 

Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Turm. Dieser wird auf Kosten des Investors abgebrochen. Hierdurch wird das städtebauliche Erscheinungsbild dieser ehemaligen Brachfläche wesentlich aufgewertet.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Insofern ist hier ein FNP-Änderungsverfahren erforderlich (separates vorbereitendes Bauleitplanverfahren, Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen).

 

 

Gemäß § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist das Mitwirkungsverbor zu beachten.

 


Anlagen:

 

        Lageplan

        Luftbild und Liegenschaftskarte (Darstellung der Fotovoltaikanlagen) nebst technischen Daten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Lageplan Fotovoltaikanlagen In den Hainen (1501 KB)    
Anlage 1 2 2017-01-09 Belegung Forst 21 (365 KB)