Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung von Verkehrsflächen in der Feldstraße (von Am Hirschsprung bis Ende Bebauung bei Haus-Nr. 26).
Feldstraße Gemarkung Forst, Flur 32, Flurstücke 862, 863 und 865 Gesamtlänge der Feldstraße: 280 m
Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 32), wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Straßenbau in der Feldstraße und der Kleinen Feldstraße wurde im Oktober 2016 fertiggestellt.
Grund des Widmungsverfahrens ist die Erweiterung der bestehenden Verkehrsanlage in der Feldstraße durch zusätzliche Flächen für die Entwässerung der Fahrbahn und eine Wendeanlage, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden müssen.
Die Stadt Forst (Lausitz) ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke. Mit der Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Flächen Bestandteile der Verkehrsanlage Feldstraße und diese erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
Im Zusammenhang mit der Darstellung der zu widmenden Verkehrsflächen wird die bisher gewidmete Gesamtanlage in der Anlage 2 ebenfalls abgebildet. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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