Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0421/2017  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Widmung von Verkehrsflächen in der Feldstraße (von Am Hirschsprung bis Ende Bebauung bei Haus-Nr. 26)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dünnebier
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
30.03.2017 
21. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2017 
16. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.05.2017 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Widmungsverfügung_Feldstraße
Lageplan Widmung

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung von Verkehrsflächen in der Feldstraße (von Am Hirschsprung bis Ende Bebauung bei Haus-Nr. 26).

 

Feldstraße

Gemarkung Forst, Flur 32, Flurstücke 862, 863 und 865

Gesamtlänge der Feldstraße: 280 m

 

Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 32), wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Der Straßenbau in der Feldstraße und der Kleinen Feldstraße wurde im Oktober 2016 fertiggestellt.

 

Grund des Widmungsverfahrens ist die Erweiterung der bestehenden Verkehrsanlage in der Feldstraße durch zusätzliche Flächen für die Entwässerung der Fahrbahn und eine Wendeanlage, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden müssen.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke. Mit der Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Flächen Bestandteile der Verkehrsanlage Feldstraße und diese erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.

 

Im Zusammenhang mit der Darstellung der zu widmenden Verkehrsflächen wird die bisher gewidmete Gesamtanlage in der Anlage 2 ebenfalls abgebildet.


Anlagen:

 

Anlage 1 Allgemeinverfügung

Anlage 2 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Widmungsverfügung_Feldstraße (67 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan Widmung (108 KB)