Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0422/2017  

 
 
Betreff: Energie- und Klimakonzept Forst (Lausitz) "Klimaneutrale Stadt Forst bis 2030"
hier: Teilkonzept "Energieeffiziente Straßenbeleuchtung"
Information zu Maßnahmen der Umrüstung bestehender Anlagen auf energieeffiziente Systeme
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
30.03.2017 
21. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1

Information:

 

Der Ausschuss für Bau und Planung wird über die in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 geplanten Maßnahmen der Umrüstung bestehender Anlagen auf energieeffiziente Systeme informiert.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) erarbeitete in den Jahren 2010 und 2011 das Energie- und Klimakonzept Forst (Lausitz) „Klimaneutrale Stadt Forst bis 2030“. In der 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2011 wurde das Konzept beschlossen und ist seitdem Handlungsgrundlage. Die Stadt Forst (Lausitz) möchte mit ihrem Energie- und Klimakonzept nicht nur einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz leisten, sondern auch den eigenen städtischen Haushalt entlasten und nachhaltige positive Impulse auf die lokale Wertschöpfung auslösen.

 

In diesem Kontext wurden alle im Territorium der Stadt anfallenden energiebedingten Emissionen erfasst und entsprechend ihres Primärenergieeinsatzes mit den resultierenden CO2-Emissionen bewertet.

 

Die Straßenbeleuchtung gehört zu den stadtseitigen Hauptverbrauchern von Strom. Die öffentliche Straßenbeleuchtung der Stadt Forst (Lausitz) umfasst gegenwärtig 56 Schaltstellen mit über 3.000 Lichtpunkten. Mit Verweis auf die Klimaschutzziele der Stadt erfolgte im Jahr 2012 eine energetische Bewertung der Straßenbeleuchtung für das Kerngebiet von Forst (Lausitz). Der IST-Zustand der Straßenbeleuchtung im Innenstadtbereich (10 Schaltstellen) wurde erfasst und analysiert. Hieraus wurden Möglichkeiten zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der finanziellen Machbarkeit abgeleitet.

 

Das Teilkonzept „Energieeffiziente Straßenbeleuchtung“ weist hier bis zum Jahr 2020 bei fachgerechter Umrüstung der Anlage Einsparungen der laufenden jährlichen Kosten aus. Gleichzeitig erfolgt aus der Senkung des Stromverbrauchs heraus eine Reduzierung der CO2-Emmission.

 

Da für die Umsetzung der Maßnahmen aus der „Energetischen Bewertung der Straßenbeleuchtung“ sehr unterschiedliche finanzielle Aufwendungen notwendig sind, erfolgt eine schrittweise Umsetzung der Energiesparmaßnahmen.

 

2014 wurden die ersten Maßnahmen der Umrüstung der vorhandenen konventionellen Beleuchtung im Kerngebiet auf energieeffiziente Leuchten durchgeführt. Hierbei wurden 273 Lichtpunkte der insgesamt im Kerngebiet der Stadt vorhandenen und untersuchten 897 Lichtpunkte umgerüstet. Nicht berücksichtigt sind hier die Neubaumaßnahmen von Beleuchtungsanlagen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen. In deren Zusammenhang erfolgt der Einsatz von LED-Leuchten bereits seit 2012.

 

In den Jahren 2017 und 2018 ist die Umrüstung von insgesamt 357 Lichtpunkten, davon 192 Lichtpunkte in 2017 vorgesehen.

 

In Abhängigkeit vom Bestand kommen unterschiedliche Möglichkeiten der Umrüstung in Betracht:

 

      Austausch der gesamten Leuchte und Erneuerung der Leuchtenzuleitung unter Beachtung der Anschlussstutzen,

 

      Austausch der Geräteträgerplatten, hierbei müssen Leuchte und Mast noch einen hohen Gebrauchswert aufweisen,

 

      Ausklemmen des Vorschaltgerätes und Direktbetrieb von LED-Lampen mit integriertem Treiber

 

Eine Erneuerung von Beleuchtungsmasten ist nicht vorgesehen. Die Arbeiten erfolgen lediglich im Bereich der Leuchtenkörper.

 

Bei der Auswahl der Maßnahmen für die Umrüstung stehen neben den Kosteneinsparungen sowohl das Schließen der Sichtachsen mit LED-Lichtfarbe (neutralweiß) als auch die technische Zuordnung zu den Schaltschränken im Mittelpunkt. Die einzusetzenden LED-Leuchten, Umrüstsätze und RETROFITS (LED-Lampen mit integriertem elektronischem Treiber) sind unter Heranziehung der Erfahrungen der in 2014 durchgeführten Umrüstung in einem umfangreichen Auswahl- und Bewertungsverfahren ermittelt worden. Berücksichtigt hierbei sind auch das Forster Dimmprofil zur Regelung des Leuchtenlichtstromes sowie der Schutz vor Überspannungen im elektrischen Netz, z. B. durch sekundäre Blitzeinschläge oder andere Einflüsse im Netz.

 

Insgesamt stehen in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 für die ingenieurtechnische Planung, die von der DEGAT Planungsgesellschaft mbH Cottbus durchgeführt wird, und für die bauliche Umsetzung 284.000,00 EUR zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahmen erhält die Stadt Forst (Lausitz) eine Pauschalförderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvG) in Höhe von 90 v.H. der Ausgaben.

 

Die in 2017 und 2018 vorgesehenen baulichen Maßnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612078

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Übersicht über die in 2017 und 2018 geplanten Maßnahmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (56 KB)