Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0424/2017  

 
 
Betreff: Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Spree Neiße zum Ausbau von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lamm
Federführend:Stabsstelle des Bürgermeisters und für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
30.03.2017 
21. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2017 
16. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.05.2017 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vereinbarung Endfassung 13.03.2017_Reinform_Teil 1
Absichtserklärung LK SPN 1

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Stadt Forst (Lausitz) die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage 1) über eine interkommunale Zusammenarbeit zum Ausbau des Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes mit dem Landkreis Spree-Neiße abzuschließen.

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          


Erläuterungen:

Die Rechtsgrundlage für den Abschluss der öffentlich rechtlichen Vereinbarung bilden § 28 (2) Nr. 24 BbgKVerf i.V.m. § 2 (2) BbgKVerf sowie § 1 (1) GKGBbg.

 

Die flächendeckende Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der schnelle Aufbau von Netzen der nächsten Generation (NGA2- Netze) ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand.

Die Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft macht die Stärkung und den Ausbau der Telekommunikationsnetze erforderlich. Eine leistungsfähige informations- und kommunikationstechnische Infrastruktur ist von enormer Bedeutung für die Standortentwicklung einer Region, um die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeits- und Lebenswelt nutzen zu können.

Für die Stadt Forst (Lausitz) bieten sich durch eine zielgerichtete Ausbaustrategie vielfältige Chancen, die Position als attraktiver Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum zu festigen und auszubauen. Sowohl für die Bürger als auch für die lokale Wirtschaft erschließt Breitband-Internet neue Märkte und Angebote. Besonders für die Unternehmen der Stadt ist die Verfügbarkeit von hochleistungsfähigen Internetanschlüssen ein entscheidender Standortfaktor im nationalen und globalen Wettbewerb.

Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt mit der am 22.10.2015 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze. Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (Next Generation Access (NGA)-Netz) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind, und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird.

Gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße verfolgt die Stadt Forst (Lausitz) das Ziel, in Übereinstimmung mit der von der Bundesregierung formulierten Zielstellung jedem Haushalt und jedem Unternehmen in seinem Territorium so schnell wie möglich einen leistungsfähigen NGA2 - Breitbandanschluss von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Im Stadtgebiet existieren neben gut erschlossenen innerstädtischen Gebieten auch Gebiete und ländliche Ortsteile mit sogenannten weißen NGA Flecken. Durch die Lage direkt an der Grenze zur Republik Polen bestehen Verfügbarkeitslücken bei der Funkversorgung mit der  für die Ansprüche der Bundesförderung ohnehin ungenügenden, Versorgung über LTE und UMTS.

Durch die Umsetzung der "Glasfaserstrategie 2020" des Landes Brandenburg konnten im Ergebnis zwar Fortschritte in der Breitbandversorgung erzielt werden. Allerdings konnten nicht alle Ortslagen davon partizipieren. In den von der Fördermaßnahme erfassten Ortsteilen wird oft das von der Bundesregierung formulierte Ziel von mindestens 50 Mbit/s nicht erreicht. Die verbliebenen "weißen NGA-Flecken" sollen mit Hilfe des neuen Breitbandausbauprogramms des Bundes beseitigt werden.

Gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße wird eine flächendeckende stadt- und gemeindeübergreifende Breitbandversorgung des gesamten Kreisgebietes angestrebt. Dieses Ziel soll im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Städten, Ämtern und Gemeinden erreicht werden.

Um Synergieeffekte der interkommunalen Kooperation zwischen den Kommunen zu erreichen und die kommunalen Planungen zu größeren Infrastrukturmaßnahmen zusammenzufassen, beauftragen die Kommunen den Landkreis mit der Vorbereitung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen der Breitbandentwicklung.

Bund und Länder stellen bis zum Jahr 2019 erhebliche Geldmittel für den Breitbandausbau zur Verfügung. Der Bund hat bisher 4 Mrd Euro bereitgestellt. Das Land Brandenburg wird das Programm des Bundes für die Landkreise kofinanzieren, dazu aber keine eigene Richtlinie entwickeln. Bei der Prüfung eines Antrages sowie der Mittelverwendung schließt sich das Land den Entscheidungen des Bundes an. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg wird mit der Mittelverwaltung beauftragt.

Das Land Brandenburg weist den Landkreisen die Aufgabe zu, die Ausbauabsichten der Kommunen zu bündeln und sichert Anträgen auf Infrastrukturförderung von Landkreisen eine Kofinanzierung der Bundesmittel zu. Die Stadt Forst (Lausitz) hat damit wie alle anderen Kommunen im Landkreis Spree-Neiße die Chance, im Wege einer interkommunalen Kooperation Finanzmittel für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in unterversorgten Gebieten zu erhalten.

Die aktuell vorliegende Bundesförderichtlinie bietet voraussichtlich letztmalig die Chance, mit einer hochprozentigen Förderung die Breitbandinfrastruktur zukunftssicher auszubauen.

Um belastbare Zahlen zum Ausbau eines flächendeckenden Breitband-Hochleistungsnetzes (NGA-Netz) und zur Einrichtung und dem Betrieb von Infrastrukturen zur Nutzung von Anwendungen in intelligenten Netzen zu erhalten, musste in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.

Dazu wurden nach Nr. 3.3. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Fördermittel für Beraterleistungen beantragt und genehmigt. Für das Stadtgebiet von Forst (Lausitz) erhielt die Firma MRK Media AG den Auftrag zur Datenrecherche, Wertung und Planung der unterversorgten Gebiete (Machbarkeitsanalyse).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Basisförderung durch den Bund beträgt 50 %. Die Förderung durch das Land Brandenburg beträgt für das Gebiet des Landkreises Spree-Neiße 40 %. Der Eigenmittelbeitrag beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Eine Ko-Finanzierung durch andere Förderprogramme (EU, Länder, private Geldgeber)

ist gemäß der Förderrichtlinie möglich und erwünscht. Auf diese Weise kann eine Gesamtförderung bis zu 90% der zuwendungsfähigen Projektkosten erreicht werden.

Auf jeden Fall soll jedoch ein Eigenanteil von mind. 10% bei den beteiligten Kommunen verbleiben. Wenn die Gebietskörperschaft allerdings Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegt, was bei der Stadt Forst (Lausitz) der Fall ist, ist auch eine Finanzierung des kommunalen Eigenanteils von 10% durch das Land möglich.

 

Dazu wurde vom Landkreis Spree Neiße eine Zusage über die Ko-Finanzierung beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg eingeholt.

(siehe Anlage 2)

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Entwurf Vereinbarungstext

Anlage 2: Absichtserklärung vom 21.02.2017 zur Komplementärfinanzierung des Antrages des Landkreises Spree-Neiße für das Projektgebiet „LK SPN 1" nach der Richtlinie „rderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur durch das Land Brandenburg

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Endfassung 13.03.2017_Reinform_Teil 1 (121 KB)    
Anlage 2 2 Absichtserklärung LK SPN 1 (1210 KB)