Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 08.03.2017 beschlossen, im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ das Projekt „Aufwertung des Hallenbades der Stadt Forst (Lausitz)“ zu fördern.
Der Haushaltsausschuss hat die Bundesförderung auf bis zu 4.000.000 EUR festgesetzt.
Diese Förderung erfolgt in Form nach §§ 23, 40 BHO. Als Finanzierungsart kommt die Anteilsfinanzierung in Betracht.
Grundlage dieser Entscheidung war die Interessenbekundung zum Projektaufruf aus dem Jahr 2015 (ZIP-Programm).
Für die Förderfähigkeit zur Antragstellung Ende 2015 waren bereits folgende Kriterien ausschlaggebend, die die Beantragung des Projektes unterstützten:
Die Stadt Forst (Lausitz) möchte im Rahmen dieses Bundesprogrammes mit dem Projekt „Aufwertung des Hallenbades der Stadt Forst (Lausitz)“ einen erneuten Zuwendungsantrag stellen.
Die notwendigen umfangreichen Vorplanungen sind abgeschlossen und abgerechnet, hierzu zählen:
Mit der Kostenschätzung von November 2015 wurden 5,2 Mio EUR netto für das Projekt veranschlagt.
Mit der Fortführung der Planung der Entwurfsplanung und den o.g. Untersuchungen ergeben sich gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung mit der nunmehr vorliegenden Kostenberechnung vom 14.02.2017 erhöhte Baukosten.
In der Kostenberechnung vom 14.02.2017 werden Gesamtkosten von 6.332.567,28 EUR (netto) ermittelt.
Die erhöhten Baukosten begründen sich u.a. mit Ergebnissen der Untersuchung der anfallenden Abfallarten aus dem Entsorgungskonzept, den Erkenntnissen der Schalltechnischen Messung, der Bauwerksanalyse der Bausubstanz, sowie der Untersuchung der Energiebilanz und Bewertung des Gebäudes gemäß DIN 18599 (EnEV-Berechnung).
Die Planungsphase 3 wurde fertiggestellt, sodass die Maßnahmen und der Bauablauf dargestellt werden können, der für die Abgrenzung zu weiteren Fördermittelgeberstellen notwendig ist.
Für die Finanzierung der o.g. Gesamtkosten werden derzeit weitere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. So sind unter anderem das Förderprogramm REN Plus der ILB Brandenburg, das Bund – Land – Programm „Soziale Stadt“ in der Prüfung der Förderwürdigkeit.
Die Stadt Forst (Lausitz) strebt eine 90-%-Förderung an. Das setzt voraus, dass die Stadt Forst (Lausitz) sich in einer Haushaltsnotlage befindet. Eine entsprechende Bestätigung der Kommunalaufsicht ist beantragt und wird aktuell bearbeitet.
Im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) sind mit der Finanzplanung 2017 die möglichen zu erwartenden Eigenanteile zur Sanierung der Schwimmhalle eingestellt. Die sich ergebenen erhöhten Eigenanteile werden durch Mittelübertragung von nicht verbrauchten Restmitteln aus vorangegangenen Haushaltsjahren ermöglicht.
Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2017 – 2020.
Die Stadt Forst (Lausitz) als Betreiber der Schwimmhalle ist vorsteuerabzugsberechtigt. Die genannten Beträge enthalten keine Mehrwertsteuer. Es handelt sich hierbei um eine Nettoförderung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage:
Auszug Haushalt 2017
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