Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage Forst zur Eigenerzeugung und beauftragt die Werkleitung mit der Umsetzung.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.03.2011 das Energie- und Klimakonzept Forst (Lausitz) „Klimaneutrale Stadt Forst bis 2030“ beschlossen. Entsprechend dem Konzept sollen erneuerbare Energien verstärkt und mögliche Standorte für Photovoltaikanlagen genutzt werden.
Eines der Hauptziele der Werkleitung ist es, Kostenoptimierungspotenziale zu generieren. Einhergehend mit den Überlegungen der Stadtwerke Forst GmbH erfolgte der konkrete Anstoß, auf einer Teilfläche des Klärwerksgeländes in der Gubener Straße eine Photovoltaikanlage mit einer Leistungsstärke von 175 kWpeak zu errichten. Das Klärwerksgelände befindet sich im Geltungsbereich des seit dem 06.10.2006 rechtskräftigen Bebauungsplanes An der Gubener Straße. In diesem Textbebauungsplan ist die maßgebliche Aufstellungsfläche als Grünfläche dargestellt. Im Rahmen der Beratungsfolge des 1. Beschlusses zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens Beschlussvorlage Nr. SVV/0394/2017 wurde von Stadtverordneten angeregt, u. a. mittels eines Variantenvergleiches (u.a. Fremdbezug Strom aktuell) die wirtschaftlich effektivste Stromversorgung der Kläranlage zu überprüfen . Durch die Werkleitung wurde daraufhin die Wirtschaftlichkeit einer eigen errichteten Anlage geprüft.
Unter der Maßgabe, dass diese Anlage nur zur Eigenerzeugung (Eigenverbrauch) genutzt, jedoch durch Fremdmittel finanziert wird, ist bereits ab dem ersten Jahr der Inbetriebnahme mit einem positiven Ertrag zu rechnen und der Aufwand für den externen Energiebezug wird damit nachhaltig reduziert.
Für 2017 sind im Wirtschaftsplan (Investitionsplan) für die Errichtung einer Photovoltaikanlage keine Mittel vorgesehen. Die Errichtung ist jedoch erst nach der rechtskräftigen Änderung des Bebauungsplanes möglich und kann somit erst im Jahr 2018 erfolgen. Die erforderlichen Finanzmittel für die Änderung des Bebauungsplanes und die Planungsleistungen werden im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips durch Freisetzung von Mitteln aus anderen Maßnahmen in 2017 abgesichert.
Im Rahmen dieser Planung erfolgt auch die erforderliche Bemessung der Photovoltaikanlage.
Die Baukosten für die Errichtung der PV-Anlage belaufen sich auf ca. 235.000,00 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||