Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0444/2017  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Widmung von Verkehrsflächen in der Straße Lindners Weg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Simon
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
18.05.2017 
22. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.06.2017 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.07.2017 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung von Verkehrsflächen in der Straße Lindners Weg.

 

Lindners Weg

Gemarkung Forst

Flur 32

Flurstücke 866, 868

Gesamtlänge des Lindners Weg 345 m

 

Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 32), wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Allgemeinverfügung ist der Anlage 1 beigefügt.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Der Straßenbau im Lindners Weg wurde im Oktober 2016 fertiggestellt.

 

Grund des Widmungsverfahrens ist die Erweiterung der bestehenden Verkehrsanlage im Lindners Weg durch zusätzliche Flächen für die Fahrbahn und die Oberflächenentwässerung, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden müssen.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke. Mit der Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Flächen Bestandteile der Verkehrsanlage Lindners Weg und diese erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.

 

Im Zusammenhang mit der Darstellung der zu widmenden Verkehrsfläche wird die bisher gewidmete Gesamtlänge in der Anlage 2 ebenfalls abgebildet.


Anlagen:

 

Anlage 1 Allgemeinverfügung

Anlage 2 Lageplan