Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Widmung von Verkehrsflächen in der Straße Lindners Weg.
Lindners Weg Gemarkung Forst Flur 32 Flurstücke 866, 868 Gesamtlänge des Lindners Weg 345 m
Mit Bezug auf den § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09, Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 32), wird die Widmung öffentlich bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung ist der Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Straßenbau im Lindners Weg wurde im Oktober 2016 fertiggestellt.
Grund des Widmungsverfahrens ist die Erweiterung der bestehenden Verkehrsanlage im Lindners Weg durch zusätzliche Flächen für die Fahrbahn und die Oberflächenentwässerung, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden müssen.
Die Stadt Forst (Lausitz) ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke. Mit der Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Flächen Bestandteile der Verkehrsanlage Lindners Weg und diese erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
Im Zusammenhang mit der Darstellung der zu widmenden Verkehrsfläche wird die bisher gewidmete Gesamtlänge in der Anlage 2 ebenfalls abgebildet. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan |
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