Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Am Hirschsprung. Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro Kisters GmbH Cottbus mit der Erarbeitung des Straßenprojektes für die erstmalige Herstellung der Anliegerstraße Am Hirschsprung beauftragt. Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 14.04.2016 vorgestellt (SVV/0284/2016).
Am 20.09.2016 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Anfragen zur Baumaßnahme wurden beantwortet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziele der Baumaßnahme sind, die unbefestigte Straße erstmalig als befestigte Verkehrsanlage herzustellen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrsraum klar zu gliedern und somit die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. die von den Fahrzeugen ausgehenden Lärm-, Abgas- und Staubbelästigungen werden deutlich verringert. Mit der erstmaligen Herstellung der Straße Am Hirschsprung wird der städtische Unterhaltungsaufwand im Rahmen der Verkehrssicherung minimiert.
Die Straße Am Hirschsprung verläuft zwischen dem Forstweg und der Märkischen Straße auf einer Länge von ca. 510 m. Sie ist Teil einer Tempo-30-Zone und grenze an die Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Forst (Lausitz) an. Die öffentliche Breite beträgt im Mittel ca. 8,50 m.
Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt mittig im öffentlichen Bereich. Dadurch wird bei beidseitiger Bebauung die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anliegerpflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten gewahrt. Bis auf zwei Grundstückseigentümer haben alle Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke über Breite und Anordnung ihrer Zufahrten bzw. Zugänge mitbestimmt. Die Grundstücke, für die bis zum Baubeginn kein Antrag auf Erstellung einer Grundstückszufahrt vorliegt und bei denen die Anordnung einer Zufahrt erforderlich ist, erhalten entsprechend dem Charakter des Wohngebietes jeweils eine Zufahrt in der Breite von 3,00 m.
Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m, in den Einmündungsbereichen zu den angrenzenden Straßen wird die Fahrbahn auf 5,50 m aufgeweitet. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise mit beidseitiger Tiefbordeinfassung und Dachgefälle. Beiderseits der Fahrbahn wird ein 0,75 m breites, begrüntes standfestes Bankett angelegt. Für die Entwässerung werden beidseitig angeordnete Versickerungsmulden ausgebildet. Die Einmündungsradien zu den angrenzenden Straßen sind bei Mitbenutzung des Gegenfahrstreifens für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt.
Die Fahrbahnbefestigung erfolgt gemäß RStO 12 in folgendem Schichtenaufbau:
4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 30 cm Schottertragschicht 0/45 aus gebrochenem Material 44 cm Oberbaustärke
Die Befestigung der Grundstückszufahrten erfolgt mit Betonverbundsteinpflaster 8 cm auf 4 cm Bettungsschicht und 28 cm Schottertragschicht 0/45. Die Entwässerung der Zufahrten wird über Längs- und Querneigung in die angrenzenden Grünflächen sichergestellt.
Kostenberechnung (brutto) – Stand: 20.04.2017:
Straßenbau einschließlich Planung 270.057,88 EUR Grundstückszufahrten einschließlich Planung 24.608,73 EUR Gesamtkosten der Baumaßnahme 294.666,61 EUR
Eine Koordinierung mit Bauleistungen anderer Versorgungsträger ist nicht erforderlich, da notwendige Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vor Beginn der Straßenbaumaßnahme abgeschlossen sind.
Bauzeit
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird im 2. Halbjahr 2017 begonnen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
2 Lagepläne und 1 Ausbauquerschnitt |
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