Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0449/2017  

 
 
Betreff: Bestätigung des Jahresabschlusses 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Hapke, Anne
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
26.06.2017 
22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.06.2017 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.07.2017 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)  beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz und
  • dem Rechenschaftsbericht


Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

  • der Anhang
  • die Anlagenübersicht
  • die Forderungsübersicht
  • die Verbindlichkeitenübersicht und
  • der Beteiligungsbericht

 

Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 mit seinen Anlagen am 31.03.2017 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz), in Zusammenarbeit  mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH, wurde der Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).

 


Anlagen

 

Jahresabschluss 2012