Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012.
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus:
Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 mit seinen Anlagen am 31.03.2017 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz), in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH, wurde der Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).
Anlagen
Jahresabschluss 2012 |
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