Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0453/2017  

 
 
Betreff: 1. Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2a Wohnungsbauerleichterungsgesetz für den Ortsteil Bohrau
2. Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Bohrau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
20.06.2017 
23. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.06.2017 
17. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.07.2017 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan OT Bohrau

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, ein Verfahren zur Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a Wohnungsbauerleichterungsgesetz für den Ortsteil Bohrau durchzuführen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Bohrau durchzuführen.

 

Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Die Ausgangssatzung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a Wohnungsbauerleichterungsgesetz für den Ortsteil Bohrau trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) vom 05.03.1999 in Kraft.

 

Nunmehr soll ein Verfahren zur Aufhebung der Altsatzung erfolgen, gleichzeitig soll ein Neuverfahren zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Ortsteil Bohrau eingeleitet werden.

 

Gründe für das Änderungsverfahren

 

Gegenüber der Altsatzung hat sich im Laufe der Jahre ein Änderungsbedarf ergeben. Bei der Erstellung der Altsatzung wurde noch eine topografische Stadtkarte ohne Flurstücksgrenzen verwendet. Die neue Satzung soll auf der Grundlage aktueller Liegenschaftskarten unter Heranziehung von Luftbildaufnahmen (Orthofoto) aus dem Jahr 2016 erstellt werden. Hierdurch wird eine wesentlich größere Genauigkeit bei der Ausweisung des Gebäudebestandes erzielt. Des Weiteren können bestehende Grundstücksgrenzen bei der Ausweisung von Baulandflächen berücksichtigt werden. Eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen ist zwingend erforderlich. In der neuen Satzung werden lediglich noch Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ausgewiesen.

 

Inhalt und Aufgabe einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

 

Eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung hat in der Regel die Aufgabe, die planungsrechtliche Grundlage für Bauentscheidungen zu schaffen im Interesse der Verwirklichung einer städtebaulichen Entwicklung und im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten.

 

In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend dar, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf.

 

Beteiligungspflichten des Ortsbeirates

 

Gemäß § 46 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist der Ortsbeirat vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:

 

Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen.

 

Der Ortsvorsteher wurde am 23.05.2017 über das geplante 1. Änderungsverfahren informiert.

 

Kosten

 

Die Planungskosten betragen ca. 19,0 TEUR.


Anlagen:

 

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan OT Bohrau (56 KB)