Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung in der Gubener Straße zwischen Inselstraße und Pestalozziplatz, Pestalozziplatz und Hochstraße.
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt die Gubener Straße zwischen Inselstraße und Pestalozziplatz, die Straße Pestalozziplatz und Hochstraße grundhaft auszubauen.
Schmutzwasserableitung Im Bereich der Gubener Straße und des Pestalozziplatzes fungiert der Schmutzwasserkanal als Hauptsammler und wurde als Maulprofil aus gemauerten Kanalklinkern in der Dimension von 1.600/880 mm hergestellt. Im Bereich des Pestalozziplatzes verläuft der Kanal als Eiprofil mit der Dimension ca. 500/700 mm. Die Kanäle sind über 100 Jahre in Betrieb und die Dimensionen sind für die heutigen und perspektivischen Schmutzwassermengen weit überdimensioniert. Von daher ist vorgesehen im Bereich der Gubener Straße in das vorhandene Maulprofil ein GFK-Rohr mit der Nennweite DN 500 als Rohrrelining einzuziehen und den verbleibenden Ringraum mit Ringraumfüllstoff zu verfüllen und im Bereich des Pestalozziplatzes einen neuen Kanal DN 250 auf der Trasse des Eiprofiles zu verlegen. Durch die vorgegebene Rohrsohle des Maulprofiles und die Zwangspunkte am Bauende und an den Anbindepunkten der Zuläufe aus den Seitenstraßen entsprechen Tiefenlage und Gefälle der geplanten Schmutzwasserkanäle den vorhandenen. Eine Verbesserung der Gefällesituation wird somit nicht erreicht. Durch die deutliche Reduzierung der Querschnitte wird jedoch ein besserer Abfluss des Schmutzwassers ermöglicht. Die gesamte Maßnahme befindet sich im Bereich der LCKW-Grundwasserschadstofffahne ausgehend von der ehemaligen Textilreinigung in der Blumenstraße 2. Durch das Rohrrelining wird ein Eingriff in das Grundwasser vermieden. Im Bereich des Pestalozziplatzes kann je nach Höhe des angeschnittenen Grundwassers unmittelbar vor Bauausführung entschieden werden, ob der neue Kanal auf der bestehenden Sohle des Eiprofiles verlegt oder neugegründet wird. Im Bereich der Hochstraße wird der Kanal auf einer Länge von ca. 68 m in DN 200 Steinzeug vollständig erneuert. Die Rohrverbindungen der alten Steinzeugrohre wurden zum Zeitpunkt der Verlegung aus einem Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt. Gemäß den heutigen Maßstäben der Technischen Regelwerke müssen diese Verbindungen als undicht eingestuft werden. Die erforderlichen Grundstücksanschlussleitungen werden in allen Bereichen in offener Bauweise erneuert.
Niederschlagswasserableitung Im Bereich der Gubener Straße wird der Niederschlagswasserkanal entsprechend der hydraulischen Bemessung in der Nennweite DN 250 bis DN 500 neu verlegt. Der als Hauptsammler fungierende Kanal im Bereich Pestalozziplatz bis Parkstraße wird im Bereich des Straßenbaus ebenfalls in der Nennweite DN 800 erneuert. Der Kanalabschnitt unterhalb der Grünanlage des Pestalozziplatzes wird mit einem Schlauchliner saniert damit die Grünanlage weitestgehend nicht durch Tiefbauarbeiten in Anspruch genommen werden muss. Im Bereich der Hochstraße und unter dem befestigten Teil des Pestalozziplatzes erfolgt die Erneuerung wieder in offener Bauweise. Darüber hinaus werden die Kanaltrassen so angepasst bzw. ergänzt, dass die erforderliche Ableitung des Niederschlagswassers der öffentlichen Bereiche gewährleistet ist. Die erforderlichen Grundstücksanschlussleitungen werden in allen Bereichen in offener Bauweise erneuert.
In den beiliegenden Lageplänen – Ausführungsplanung - sind die Leitungstrassen dargestellt.
Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung für die Schmutzwasserableitung auf ca. 559.200,00 EUR brutto und für die Niederschlagswasserableitung einschließlich Straßenentwässerung auf ca. 508.900,00 EUR brutto.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Lageplan Ausführungsplanung Blatt 1 und 2
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||