Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, form- und fristwahrend Klage gegen den Bescheid des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) vom 16. Mai 2017 an den Landtag Brandenburg, Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, der die Festsetzung der Stadt Forst (Lausitz) als sorbisch-wendisches Siedlungsgebiet vorsieht, einzureichen.
Unberührt hiervon bleibt der Status des Ortsteiles Horno.
Erläuterungen:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) am 13.05.2016 wurde durch die CDU-Fraktion der Antrag gestellt, sich gegen die Aufnahme der Stadt Forst (Lausitz) als angestammtes Gebiet der Sorben/Wenden auszusprechen. Zitat aus dem Protokoll vom 13.05.2016: „Beschlussvorschlag: Die Stadt Forst (Lausitz) erklärt, dass sie nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden im Sinne des „Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG)“ gehört. Der bisherige Status des Ortsteiles Horno als Gemeindeteil im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden im Sinne des „Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG)“ bleibt davon unberührt. Abstimmungsergebnis: 16/12/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen“
Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg stellte mit Schreiben vom 24.05.2016 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur den Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit der Stadt Forst (Lausitz) zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Kultur forderte mit Schreiben vom 01.06.2016 die Stadt Forst (Lausitz) auf, im Rahmen der Anhörung ihre Stellungnahme zum Antrag bis zum 04.10.2016 an das Ministerium zu übermitteln. Durch das Stadtarchiv wurden historische Betrachtungen und Untersuchungen zur Geschichte der Sorben und Wenden in der Stadt Forst (Lausitz) vorgenommen. Zusammenfassend ist dabei festgestellt worden, dass sich in der Stadt Forst (Lausitz) keine kontinuierliche kulturelle oder sprachliche sorbisch/wendische Tradition bis in die Gegenwart erhalten hat. Auch der überwiegende Teil der Ortsbeiräte widersprach der Auffassung, dass die Stadt Forst (Lausitz) zum sorbisch/wendischen Siedlungsgebiet gehört Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) wurde in ihrer Sitzung am 30.09.2016 durch die Informationsvorlage Nr. SVV/0331/2016 des Bürgermeisters über die Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Anhörung der Stadt Forst (Lausitz) zum Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Gebiet der Sorben/Wenden durch den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden vom 24.05.2016 in Kenntnis gesetzt.
Anlagen:
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