Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) ist mit Beschluss SVV/0702/2012 - Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) im Tourismusverband Niederlausitz e. V. - vom 04.05.2012 seit 01.07.2012 Mitglied des 1996 gegründeten Tourismusverbandes Niederlausitz e. V.
Mit der Bildung des Tourismusverbandes Lausitzer Seenland e. V. im Jahr 2012 traten die aus der Gebietskulisse des Seenlandes stammenden Verbandsmitglieder aus dem Tourismusverband Niederlausitz e. V. aus. Der Tourismusverband Lausitzer Seenland beschränkte sich zunächst ausschließlich auf die in seiner Gebietskulisse liegenden Gemeinden, aus dem Landkreis Spree-Neiße sind bisher die Städte Spremberg, Drebkau und Welzow und die Gemeinde Neuhausen/Spree Mitglied.
Im weiter bestehenden Tourismusverband Niederlausitz e. V. sind neben dem Landkreis Spree-Neiße die Städte Guben und Forst (Lausitz), das Amt Döbern-Land und die Gemeinde Schenkendöbern Mitglied. Den Vorsitz des Verbandes hat der Beigeordnete des Landkreises Spree-Neiße Olaf Lalk.
Seit der Spaltung 2012 fanden Sondierungsgespräche mit den benachbarten Tourismusverbänden hinsichtlich einer Strukturoptimierung statt. 2014 stimmte der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße zu, die Arbeit des Tourismusverband Niederlausitz e. V. in der bisherigen Struktur für weitere zwei Jahre fortzusetzen und dann eine erneute Evaluierung bzw. Überleitung in eine optimierte Struktur anzustreben. Zwischenzeitlich gab es intensive Gespräche der Tourismusverbände Niederlausitz e. V. und Lausitzer Seenland e. V. mit dem Ergebnis, eine Verschmelzung zum 01.01.2018 anzustreben. Die Satzungen und Beitragsordnungen beider Verbände wurden angepasst, um eine Verschmelzung zu ermöglichen. Ein Entwurf zum Verschmelzungsbericht/-vertrag wurde abgestimmt.
Für die Verschmelzung müssen Zustimmungsbeschlüsse der beiden Vereine in den jeweiligen Mitgliederversammlungen eingeholt werden. Hierzu muss ein Notar anwesend sein und die Beschlüsse protokollieren. Der Vertragsabschluss wird notariell beurkundet direkt beim Notar nach Vorliegen der Schlussbilanz 2017, die Registeranmeldung übernimmt der Notar. Verschmelzungsstichtag soll der 01.01.2018 sein, d. h., ab diesem Zeitpunkt sind alle Handlungen so, als hätte sie der übernehmende Verein ausgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Entwurf Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände
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