Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales nimmt die in der Anlage aufgeführte Sportförderung von Sportvereinen zur Kenntnis. Erläuterungen:
Jährlich werden im Ergebnishaushalt finanzielle Mittel zur Förderung des Kinder- und Jugendsports von Sportvereinen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) (Beschluss-Nr. SVV/0373/2016 vom 03. März 2017) regelt das Ausgangs-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung dieser Richtlinie wurde im Jahr 2017 bei der Erstellung auf eine gerechte Gesamtverteilung der antragstellenden Sportvereine geachtet. Diese führt neben der Ausschöpfung der Sportfördermittel nach der neuen Richtlinie auch zur Chancengleichheit für die Sportvereine.
Alle in der Anlage ausgewiesenen Sportvereine haben den Förderantrag fristgerecht eingereicht. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) erhalten Sportvereine je Vereinsmitglied, im Altersbereich bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres im Förderjahr, eine Förderpauschale in Höhe von 41,20 Euro. Die Förderpauschale wird jährlich auf Grundlage der eingereichten Förderanträge neu berechnet. Mit dem Gesamtförderbetrag von 30.694,00 Euro konnten mit dieser Förderrichtlinie 745 Kinder und Jugendliche aus 17 Sportvereinen im Jahr 2017 berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Vergabeaufteilung von Fördermitteln zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017.
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