Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0494/2017  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2018/2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin, Thao Nhi Jenny
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
13.11.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales    
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.11.2017 
19. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2017 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken uns Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2018/2019
Anlage 1 Straßen Schulbezirk
Anlage 2 Kartenausschnitt Schulbezirke 2018/2019

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebietenr die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2018/2019.


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) BbgSchulG).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) BbgSchulG). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 27. März 2012, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. April 2015, schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 23 Schüler/innen vor. Der untere Wert der Bandbreite beträgt 15, der obere Wert 28 Schüler und Schülerinnen.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Insbesondere mit Beginn des Jahres 2015 zeigt sich deutlich, dass die Festlegung von einem Schulbezirk je Grundschule zur Konzentration der einzuschulenden Asylbewerberkinder führt. Durch die Lage der Übergangswohnheime ist die Grundschule Nordstadt massiv zuerst betroffen. Hier ist aus der Sicht der Schulkonferenz aber auch nach Auffassung des Schulträgers unbedingt gegenzusteuern. Durch die schulrechtliche Möglichkeit der Bildung von Überschneidungsgebieten kann der Schulträger die in diesem Gebiet lebenden Kinder auf alle Grundschulen aufteilen. Die Anwendung dieses Verfahrens wurde auch von der zuständigen Schulrätin im Staatlichen Schulamt Cottbus begrüßt.

 

Vor der Ermittlung der voraussichtlichen Anzahl von einzuschulenden Kindern in Schulen in städtischer Trägerschaft wurden bereits von der Gesamtzahl der einzuschulenden Kinder im Stadtgebiet von insgesamt 166 die der Stadt Forst (Lausitz) gemeldeten Kinder r die Evangelische Grundschule Forst 16 Kinder und für die Archimedes Grundschule 10 Kinder abgezogen.

 

Im Schuljahr 2018/2019 werden voraussichtlich 114 Schüler/innen zuzüglich 26 Rücksteller aus dem Schuljahr 2017/2018 (Stand 01. Oktober 2017) in städtische Schulen eingeschult. Ausgehend von der Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption (Beschluss SVV/0474/2010) der Stadt Forst (Lausitz) wurde folgende Verteilung vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassenanzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

Zwei

Keune

Keuner Straße 100

Eine

Nordstadt

Frankfurter Straße 48

Zwei

 

Die endgültigen Schülerzahlen in den jeweiligen Klassen ergeben sich erst nach Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Cottbus bezüglich der für das beginnende Schuljahr gestellten Umschulungsanträge zum Besuch einer anderen kommunalen Schule.

 

Aus den Erfahrungswerten der letzten Einschulungsjahre sind in städtischen Schulen für das Schuljahr 2018/2019 insgesamt mindestens 20 Zurückstellungen zu erwarten. Die diesbezüglichen Entscheidungen treffen die jeweiligen Schulleitungen nicht vor dem Monat Mai.

 

Anzumerken ist, dass auch die genaue Anzahl der einzuschulenden Kinder von Asylbewerberfamilien nicht vorausgesagt werden kann. Im laufenden Schuljahr 2017/2018 wurden zum Einschulungszeitpunkt 5 Schüler/innen eingeschult. Tendenziell ist momentan mit keinem Anstieg zu rechnen, was sich jedoch auch wieder ändern kann. Auch wurden nur die Kinder veranschlagt, die zu diesem Zeitpunkt bereits in der Stadt Forst (Lausitz) leben.

 

FLEX-Klassen werden in den Grundschulen Nordstadt, Forst Mitte und Keune weiter geführt.


Anlagen:

 

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebiete für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2018/2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken uns Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2018/2019 (144 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Straßen Schulbezirk (70 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Kartenausschnitt Schulbezirke 2018/2019 (1014 KB)