Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0496/2017  

 
 
Betreff: Antrag zur Einleitung eines Bürgerentscheids zur Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.11.2017 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Unterschriftenliste Seite 1 und 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einleitung eines Bürgerentscheides nach § 81 Abs. 2 Pkt. 2 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Brandenburg zur Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) Herrn Philipp Wesemann.


Erläuterungen:

 

Seit fast einem Jahr nimmt der hauptamtliche rgermeister seine Amtsgeschäfte nicht wahr. Die Stadt Forst (Lausitz) kann seit dieser Zeit im Außenverhältnis nur unzureichend vertreten werden. Die Stellvertreter des Bürgermeisters sind nicht dauerhaft in der Lage, die Aufgaben des hauptamtlichen Bürgermeisters neben ihren eigentlichen Aufgaben voll umfänglich zu erfüllen. Die Interessen der Stadt nnen dadurch, insbesondere in politischen und strategischen Zielstellungen, gegenüber dem Land Brandenburg, dem Landkreis Spree-Neiße und weiteren Institutionen in vielen Bereichen nur unzureichend wahrgenommen werden.

Eine Rückkehr des hauptamtlichen Bürgermeisers ist derzeit nicht absehbar.

Unter diesen Umständen sollen die Wählerinnen und Wähler der Stadt Forst (Lausitz) die Möglickeit erhalten, mittels eines Bürgerentscheids nach § 81 Absatz 1 BbgKWahlG über die Fortführung der Amtsgeschäfte in bisheriger Art und Weise oder die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Beschlussfassung nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG liegen vor.

 

  1. Der von 22 Mitgliedern der SVV unterzeichnete schriftliche Antrag auf Abwahl des Bürgermeisters wurde am 29.09.2017 beim Vorsitzenden der SVV eingereicht.
  2. Der Antrag wurde damit von der nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG erforderlichen Anzahl der Mitglieder der SVV (mindestens die Hälfte der Mitglieder der SVV) unterzeichnet.
  3. Die Beschlussfassung in der SVV erfolgt innerhalb der in § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG festgeletgten Frist. Zwischen der Antragsstellung und der Beschlussfasssung muss mindestens 1 Monat, dürfen jedochchstens 3 Monate liegen.

 

Der Beschluss der SVV muss mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der SVV gefasst werden.

Die gesetzliche Zahl der Mitglieder der SVV ergibt sich aus § 6 i.V. m. § 48 Abs. 6 Satz 2,   § 60 Absatz 3 Satz 6 BbgKWahlG.

Sie beträgt für die SVV der Stadt Forst (Lausitz) 29.

Somit ist die Zustimmung von 20 Mitgliedern erforderlich.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Unterschriften der Antragsteller Seite 1 und 2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Unterschriftenliste Seite 1 und 2 (104 KB)