Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einleitung eines Bürgerentscheides nach § 81 Abs. 2 Pkt. 2 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Brandenburg zur Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) Herrn Philipp Wesemann. Erläuterungen:
Seit fast einem Jahr nimmt der hauptamtliche Bürgermeister seine Amtsgeschäfte nicht wahr. Die Stadt Forst (Lausitz) kann seit dieser Zeit im Außenverhältnis nur unzureichend vertreten werden. Die Stellvertreter des Bürgermeisters sind nicht dauerhaft in der Lage, die Aufgaben des hauptamtlichen Bürgermeisters neben ihren eigentlichen Aufgaben voll umfänglich zu erfüllen. Die Interessen der Stadt können dadurch, insbesondere in politischen und strategischen Zielstellungen, gegenüber dem Land Brandenburg, dem Landkreis Spree-Neiße und weiteren Institutionen in vielen Bereichen nur unzureichend wahrgenommen werden. Eine Rückkehr des hauptamtlichen Bürgermeisers ist derzeit nicht absehbar. Unter diesen Umständen sollen die Wählerinnen und Wähler der Stadt Forst (Lausitz) die Möglickeit erhalten, mittels eines Bürgerentscheids nach § 81 Absatz 1 BbgKWahlG über die Fortführung der Amtsgeschäfte in bisheriger Art und Weise oder die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters zu entscheiden.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Beschlussfassung nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG liegen vor.
Der Beschluss der SVV muss mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der SVV gefasst werden. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder der SVV ergibt sich aus § 6 i.V. m. § 48 Abs. 6 Satz 2, § 60 Absatz 3 Satz 6 BbgKWahlG. Sie beträgt für die SVV der Stadt Forst (Lausitz) 29. Somit ist die Zustimmung von 20 Mitgliedern erforderlich.
Anlagen:
Unterschriften der Antragsteller Seite 1 und 2
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