Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0501/2017  

 
 
Betreff: Information zur geplanten Änderung der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Verfahrensgebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde, VNr. 6002 M
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Anhörung
16.11.2017 
26. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Anhörung
22.11.2017 
19. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Anhörung
08.12.2017 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 1a
Anlage 2
Anlage3

Information:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird zur geplanten Änderung der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde, VNr. 6002 M, informiert. Der zukünftig geplante Grenzverlauf ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) bedarf die Änderung der Grenzen (Gemeinde- und Kreisgrenzen) der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zur Änderung der Gemeindegrenze im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde VNr. 6002 M und auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) ist für das I. Quartal 2018 geplant.


Erläuterungen:

 

Zur Entwicklung des „Klinger Sees“ inklusive der angrenzenden Tagebaufolgelandschaft werden vorrangig durch die LMBV bzw. deren Beauftragte umfangreiche Bauaktivitäten und Maßnahmen realisiert, z. B. umfangreiche Böschungssicherungen, Verdichtungsarbeiten, Sanierungsarbeiten, Flutungsvorbereitungen. Die Umsetzungen erfolgen dabei u. a. auf der Grundlage des Abschlussbetriebsplanes Jänschwalde ckwärtige Bereiche, des Braunkohlenplanes Jänschwalde, des Rahmenplanes Standort Bereich Süd, des Nutzungskonzeptes Jänschwalde/Klinger See. Parallel zur regionalen Seen- und Folgelandschaftsentwicklung laufen wichtige Verfahren, beispielsweise Flurbereinigungsverfahren und wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren.

 

Die ländliche Neuordnung (Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976, BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008, BGBl. I S. 2794) als gesetzliche Pflichtaufgabe ist ein Instrument zur Umsetzung der integrierten ländlichen Entwicklung. Die Flurbereinigung wird außerdem eingesetzt, um nach Abschluss der bergbaulichen Tätigkeit eine Neuordnung von Grund und Boden unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Bedingungen in den Braunkohlefolgelandschaften vorzunehmen.

 

Die Erfahrungen in den Braunkohlesanierungsgebieten belegen, dass es unzweckmäßig und in vielen llen auch überhaupt nicht möglich ist, das ehemals vorhandene Ordnungsgefüge beizubehalten bzw. wieder herzustellen. Nach der bergbaulichen Nutzung werden neue Eigentumsstrukturen vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist eine Neuordnung der Flächen unter Becksichtigung der nach Abschluss der bergbaulichen Nutzung vorliegenden Bedingungen erforderlich. Die Flurneuordnung ist hierfür das geeignete Verfahren.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) können in diesem Zusammenhang auch Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Die Änderung bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften.

 

Im Bereich der Tagebaufolgelandschaft am Klinger See läuft seit 2003 ein Flurbereinigungsverfahren

 

      Verfahrensname: Jänschwalde (Bereich Klinger See),

      Verfahrensnummer: 6002 M,

      Größe des Verfahrensgebietes: ca. 3.000 hat (siehe Anlage 1).

 

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Teilnehmer an diesem Flurbereinigungsverfahren Jänschwalde, VNr. 6002 M.

 

Durch den Tagebau Jänschwalde wurde die Landschaft völlig neu gestaltet. Die Nutzungen entsprechen nicht mehr den Strukturen des Liegenschaftskatasters und die ausgewiesenen Grenzen haben durch die nachhaltige Veränderung der Geografie des Verfahrensgebietes ihren Bezug zur Örtlichkeit verloren. Das Liegenschaftskataster kann seine Aufgabe, die Verknüpfung zwischen Eigentumsnachweis (Grundbuch) und tatsächlicher Lage des Grundstückseigentümers in der Örtlichkeit herzustellen, nicht mehr sinnvoll erfüllen. Deshalb besteht im Bereich des Verfahrensgebietes die Notwendigkeit einer umfassenden Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, dem mit der Einleitung und Durchführung des Flurneuordnungsverfahrens Rechnung getragen wurde. In diesem Zusammenhang ist eine Anpassung (Änderung) der Gemeindegrenzen in dem Verfahrensgebiet sowohl zweckdienlich als auch erforderlich.

 

Die Flurbereinigungsbehörde des Landes Brandenburg das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Vorschläge zur Neuordnung der Kommunalgrenzen im Flurneuordnungsverfahren Jänschwalde unterbreitet. Diese Vorschläge wurden gemeinsam mit den betroffenen Gebietskörperschaften beraten und abgewogen. Der vorliegende Vorschlag zur Änderung der Gemeindegrenzen ist mit den betroffenen Gebietskörperschaften und Verfahrensbeteiligten abgestimmt.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) bedarf die Änderung der Grenzen (Gemeinde- und Kreisgrenzen) der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zur Änderung der Gemeindegrenze im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde, VNr. 6002 M und auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) ist für das I. Quartal 2018 geplant.

 

Die Stadtverordneten konnten sich aktuell am 20.09.2017 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im OT Gosda der Gemeinde Wiesengrund über aktuelle Planungs- und Realisierungsstände sowie anstehende Aufgaben und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Klinger Sees informieren. Die Informationen erfolgten u. a. durch einen Vertreter der LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und Vertreter des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 23, Fachvorstand Bodenordnung.

 

Die Fachausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung werden mit dieser Informationsvorlage im Vorab zur geplanten Änderung der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde informiert.

 

Der geplante Grenzverlauf ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Im Flurbereinigungsverfahren Jänschwalde sollen die im Verfahrensgebiet liegenden Kreis- und Gemeindegrenzen nachhaltig an die zukünftigen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Stadt Forst (Lausitz) möchte dabei ebenso wie ihre benachbarten Gemeinden die Möglichkeit nutzen, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens eine Vereinfachung der Kommunalgrenzen herbeizuführen.

 

In dem in der Anlage 2 dargestellten Vorschlag zum neuen Verlauf der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Verfahrensgebiet wurden weitgehend vorhandene Landmarken und natürliche Begrenzungen, wie Straßen, Wege und Waldgrenzen, aufgenommen. Außerdem fand das Nutzungskonzept für die Bergbaufolgelandschaft Standortraum Jänschwalde, Klinger See (Stand: Januar 2006) Berücksichtigung.

 

Bezug nehmend auf die vorgenannte Nutzungsplanung hat die Stadt Forst (Lausitz) die Absicht, über einen am Südrand des Klinger Sees gelegenen, klar abgegrenzten Strand- und Wasserabschnitt in einem ersten Schritt die Planungs- und Entwicklungshoheit zu erlangen. Der geplante Forster Wasser- und Strandabschnitt soll direkt an das vorgesehene Naturschutzgebiet Nordufer Klinger See grenzen. Im Bereich der bestehenden Gipsdeponie soll die Gemeindegrenze vereinfacht (begradigt) werden.

 

Im Bereich der Kreisstraße K 7110 vom Forster OT Mulknitz zum OT Gosda der Gemeinde Wiesengrund (nahe Ortseingang Kurve Gosda) wird der zukünftige Zufahrtsbereich zum Klinger See drand liegen. Vorgeschlagen wird, die zukünftige Gemeindegrenze zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Gemeinde Wiesengrund (Amt Döbern-Land) an der derzeitigen Straßenführung der K 7110 und an den geplanten Straßen im Bergbaufolgegebiet (derzeit gesperrtes LMBV-Gelände) entlang zu führen.

 

Im Verfahrensgebiet liegen auch Ortsteilgrenzen der Ortsteile Bohrau und Briesnig. Diese betroffenen Ortsgrenzen werden im weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der Flurneuordnung unter Einbindung der Ortsteile neu geordnet. Die geplante Neuordnung wird den Stadtverordneten zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gegeben.

 

Der Ortsbeirat Bohrau wurde bereits zum Verfahren informiert und ist beteiligt. Der Ortsbeirat Briesnig wird eingebunden, sobald ein konkreter Handlungsbedarf besteht.

 

 

Zur Information:

 

 

13.05.2004

Planungsausschuss: Vorstellung des Nutzungskonzeptes für die Bergbau­folgelandschaft Klinger See durch die LMBV

 

 

19.08.2004

Informationsvorlage Planungsausschuss (SVV/0223/2004)

Information zur Übernahme von Flächen durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Nachnutzung gemäß Konzept der LMBV für die Berg­baufolgelandschaft Klinger See Standortraum nschwalde

Information, dass das Nutzungskonzept in der zweiten Fassung vorliegt

Information, dass am Nordostufer von der Stadt Forst (Lausitz) u. a. ein Badestrand und eine Anlegestelle für Boote geplant ist

 

 

22.09.2005

27.10.2005

02.11.2005

18.11.2005

Bau- und Umweltausschuss

Planungsausschuss

Hauptausschuss

Stadtverordnetenversammlung (SVV/0516/2005)

Beschluss zur Übernahme von künftigen Verkehrsflächen durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Nachnutzung gemäß Konzept der LMBV für die Bergbaufolgelandschaft Klinger See Standortraum nschwalde

 

 

03.09.2007

05.09.2007

Wirtschafts- und Finanzausschuss

Hauptausschuss (SVV/0968/2007)

Beschluss zum Ankauf von Flächen in der Gemarkung Weißagk, gelegen am Klinger See, Flur 3, Flurstücke 185 u. a. (in Summe 274.865 m² zu einem Preis von 18.000 € zzgl. Nebenkosten)

 

 

17.06.2009

03.07.2009

Haupt- und Wirtschaftsausschuss

Stadtverordnetenversammlung (SVV/0163/2009)

Beschluss zur Übernahme von künftigen Verkehrsflächen durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Nachnutzung gemäß Konzept der LMBV für die Bergbaufolgelandschaft Klinger See Standortraum nschwalde

hier: Anpassung des Beschlusses SVV/0471/2001 vom 05.04.2001 (Befürwortung des Baus der Radwegeverbindung zwischen Forst (Lausitz) OT Bohrau nach Gosda, Selbstbindungsbeschluss)

 

 

18.03.2010

Der Ausschuss für Bau und Planung wurde zum Verfahrensstand Flur­bereinigungsverfahren Jänschwalde mit geplanter Gemeindegrenz­änderung informiert, außerdem wurde die weitere Verfahrensweise grundsätzlich abgestimmt.

 

 

2011 2016

Informell: Das Flurbereinigungsverfahren befindet sich in einer passiven Phase, u. a. aufgrund des Sanierungsstandes der LMBV.

 

 

Seit Oktober 2016

Die regelmäßigen Abstimmungen mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften zu den anstehenden Gemeindegrenzänderungen wurden in Regie des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf Brandenburg) und des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) wieder aufgenommen.

 

 

16.12.2016 /

26.01.2017

Grundsätzliche Informationen der LMBV an die Stadt Forst (Lausitz) zu anstehenden Sanierungsmnahmen im Bereich Klinger See
hier: Böschungssicherung Kippenseite Südrandschlauch und zum Erdbau Kippenseite Klinger See

 

 

21.06.2017

Vorortbegehung in Gosda am Klinger See mit der Stadt Forst (Lausitz), Amt Döbern-Land, Gemeinde Wiesengrund/OT Gosda/OT Klinge, in der eine sinnvolle Gemeindegrenzänderung gemeinsam abgestimmt wurde. An diesem Termin nahmen auch der vlf (Verband für Landentwicklung) und das Landesamt r Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur­neuordnung, Referat 23, Fachvorstand Bodenordnung, teil.

 

 

14.07.2017

Information in der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) durch den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Jens Handreck, zum laufenden Flurbereinigungsverfahren und zu der geplanten Gemeindegrenzänderung im Verfahrensgebiet; außerdem Ankündigung Vororttermin in Gosda/Klinger See 20.09.2017 (vertiefende Information der Stadtverordneten zum Sachstand)

 

 

20.09.2017

Informationsveranstaltung im OT Gosda der Gemeinde Wiesengrund über aktuelle Planungs- und Realisierungsstände sowie anstehende Aufgaben und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Klinger Sees. Die Informationen erfolgten u. a. durch einen Vertreter der LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesell­schaft mbH, einen Vertreter des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Land­wirtschaft und Flurneuordnung, Referat 23, Fachvorstand Bodenordnung, sowie durch die Stadt Forst (Lausitz).

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Übersichtsplan zum Verfahrensgebiet Flurbereinigungsverfahren

nschwalde, Verfahrensnummer 6002 M mit den bestehenden

Gemeindegrenzen und Anlage 1a Übersichtsplan Gemeindegebiet

der Stadt Forst (Lausitz) zur Information

Anlage 2 Plan zur geplanten Gemeindegrenzänderung im Bereich Stadt

Forst (Lausitz), Bearbeitungsstand: 11/2017

Anlage 3 Zur Information Nutzungsplanung aus dem Nutzungskonzept für die

Bergbaufolgelandschaft Standortraum Jänschwalde, Klinger See

(Stand: 12/2005)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (59 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1a (512 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 (60 KB)    
Anlage 4 4 Anlage3 (17127 KB)