Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird zur geplanten Änderung der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde, VNr. 6002 M, informiert. Der zukünftig geplante Grenzverlauf ist in der Anlage 2 dargestellt.
Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) bedarf die Änderung der Grenzen (Gemeinde- und Kreisgrenzen) der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zur Änderung der Gemeindegrenze im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde VNr. 6002 M und auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) ist für das I. Quartal 2018 geplant. Erläuterungen:
Zur Entwicklung des „Klinger Sees“ inklusive der angrenzenden Tagebaufolgelandschaft werden vorrangig durch die LMBV bzw. deren Beauftragte umfangreiche Bauaktivitäten und Maßnahmen realisiert, z. B. umfangreiche Böschungssicherungen, Verdichtungsarbeiten, Sanierungsarbeiten, Flutungsvorbereitungen. Die Umsetzungen erfolgen dabei u. a. auf der Grundlage des Abschlussbetriebsplanes Jänschwalde – rückwärtige Bereiche, des Braunkohlenplanes Jänschwalde, des Rahmenplanes Standort Bereich Süd, des Nutzungskonzeptes Jänschwalde/Klinger See. Parallel zur regionalen Seen- und Folgelandschaftsentwicklung laufen wichtige Verfahren, beispielsweise Flurbereinigungsverfahren und wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren.
Die ländliche Neuordnung (Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz – FlurbG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976, BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008, BGBl. I S. 2794) als gesetzliche Pflichtaufgabe ist ein Instrument zur Umsetzung der integrierten ländlichen Entwicklung. Die Flurbereinigung wird außerdem eingesetzt, um nach Abschluss der bergbaulichen Tätigkeit eine Neuordnung von Grund und Boden unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Bedingungen in den Braunkohlefolgelandschaften vorzunehmen.
Die Erfahrungen in den Braunkohlesanierungsgebieten belegen, dass es unzweckmäßig und in vielen Fällen auch überhaupt nicht möglich ist, das ehemals vorhandene Ordnungsgefüge beizubehalten bzw. wieder herzustellen. Nach der bergbaulichen Nutzung werden neue Eigentumsstrukturen vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist eine Neuordnung der Flächen unter Berücksichtigung der nach Abschluss der bergbaulichen Nutzung vorliegenden Bedingungen erforderlich. Die Flurneuordnung ist hierfür das geeignete Verfahren.
Gemäß § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) können in diesem Zusammenhang auch Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Die Änderung bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften.
Im Bereich der Tagebaufolgelandschaft am Klinger See läuft seit 2003 ein Flurbereinigungsverfahren
Verfahrensname: Jänschwalde (Bereich Klinger See), Verfahrensnummer: 6002 M, Größe des Verfahrensgebietes: ca. 3.000 hat (siehe Anlage 1).
Die Stadt Forst (Lausitz) ist Teilnehmer an diesem Flurbereinigungsverfahren Jänschwalde, VNr. 6002 M.
Durch den Tagebau Jänschwalde wurde die Landschaft völlig neu gestaltet. Die Nutzungen entsprechen nicht mehr den Strukturen des Liegenschaftskatasters und die ausgewiesenen Grenzen haben durch die nachhaltige Veränderung der Geografie des Verfahrensgebietes ihren Bezug zur Örtlichkeit verloren. Das Liegenschaftskataster kann seine Aufgabe, die Verknüpfung zwischen Eigentumsnachweis (Grundbuch) und tatsächlicher Lage des Grundstückseigentümers in der Örtlichkeit herzustellen, nicht mehr sinnvoll erfüllen. Deshalb besteht im Bereich des Verfahrensgebietes die Notwendigkeit einer umfassenden Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, dem mit der Einleitung und Durchführung des Flurneuordnungsverfahrens Rechnung getragen wurde. In diesem Zusammenhang ist eine Anpassung (Änderung) der Gemeindegrenzen in dem Verfahrensgebiet sowohl zweckdienlich als auch erforderlich.
Die Flurbereinigungsbehörde des Landes Brandenburg – das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) – hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Vorschläge zur Neuordnung der Kommunalgrenzen im Flurneuordnungsverfahren Jänschwalde unterbreitet. Diese Vorschläge wurden gemeinsam mit den betroffenen Gebietskörperschaften beraten und abgewogen. Der vorliegende Vorschlag zur Änderung der Gemeindegrenzen ist mit den betroffenen Gebietskörperschaften und Verfahrensbeteiligten abgestimmt.
Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) bedarf die Änderung der Grenzen (Gemeinde- und Kreisgrenzen) der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zur Änderung der Gemeindegrenze im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde, VNr. 6002 M und auf der Grundlage des § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) ist für das I. Quartal 2018 geplant.
Die Stadtverordneten konnten sich aktuell am 20.09.2017 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im OT Gosda der Gemeinde Wiesengrund über aktuelle Planungs- und Realisierungsstände sowie anstehende Aufgaben und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Klinger Sees informieren. Die Informationen erfolgten u. a. durch einen Vertreter der LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und Vertreter des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 23, Fachvorstand Bodenordnung.
Die Fachausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung werden mit dieser Informationsvorlage im Vorab zur geplanten Änderung der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Jänschwalde informiert.
Der geplante Grenzverlauf ist in der Anlage 2 dargestellt.
Im Flurbereinigungsverfahren Jänschwalde sollen die im Verfahrensgebiet liegenden Kreis- und Gemeindegrenzen nachhaltig an die zukünftigen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Stadt Forst (Lausitz) möchte dabei ebenso wie ihre benachbarten Gemeinden die Möglichkeit nutzen, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens eine Vereinfachung der Kommunalgrenzen herbeizuführen.
In dem in der Anlage 2 dargestellten Vorschlag zum neuen Verlauf der Gemeindegrenze der Stadt Forst (Lausitz) im Verfahrensgebiet wurden weitgehend vorhandene Landmarken und natürliche Begrenzungen, wie Straßen, Wege und Waldgrenzen, aufgenommen. Außerdem fand das Nutzungskonzept für die Bergbaufolgelandschaft Standortraum Jänschwalde, Klinger See (Stand: Januar 2006) Berücksichtigung.
Bezug nehmend auf die vorgenannte Nutzungsplanung hat die Stadt Forst (Lausitz) die Absicht, über einen am Südrand des Klinger Sees gelegenen, klar abgegrenzten Strand- und Wasserabschnitt in einem ersten Schritt die Planungs- und Entwicklungshoheit zu erlangen. Der geplante „Forster Wasser- und Strandabschnitt“ soll direkt an das vorgesehene „Naturschutzgebiet Nordufer Klinger See“ grenzen. Im Bereich der bestehenden Gipsdeponie soll die Gemeindegrenze vereinfacht (begradigt) werden.
Im Bereich der Kreisstraße K 7110 vom Forster OT Mulknitz zum OT Gosda der Gemeinde Wiesengrund (nahe Ortseingang Kurve Gosda) wird der zukünftige Zufahrtsbereich zum Klinger See – Südrand liegen. Vorgeschlagen wird, die zukünftige Gemeindegrenze zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Gemeinde Wiesengrund (Amt Döbern-Land) an der derzeitigen Straßenführung der K 7110 und an den geplanten Straßen im Bergbaufolgegebiet (derzeit gesperrtes LMBV-Gelände) entlang zu führen.
Im Verfahrensgebiet liegen auch Ortsteilgrenzen der Ortsteile Bohrau und Briesnig. Diese betroffenen Ortsgrenzen werden im weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der Flurneuordnung unter Einbindung der Ortsteile neu geordnet. Die geplante Neuordnung wird den Stadtverordneten zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gegeben.
Der Ortsbeirat Bohrau wurde bereits zum Verfahren informiert und ist beteiligt. Der Ortsbeirat Briesnig wird eingebunden, sobald ein konkreter Handlungsbedarf besteht.
Zur Information:
Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtsplan zum Verfahrensgebiet Flurbereinigungsverfahren Jänschwalde, Verfahrensnummer 6002 M mit den bestehenden Gemeindegrenzen und Anlage 1a – Übersichtsplan Gemeindegebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur Information Anlage 2 – Plan zur geplanten Gemeindegrenzänderung im Bereich Stadt Forst (Lausitz), Bearbeitungsstand: 11/2017 Anlage 3 – Zur Information – Nutzungsplanung aus dem Nutzungskonzept für die Bergbaufolgelandschaft Standortraum Jänschwalde, Klinger See (Stand: 12/2005)
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