Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0516/2018  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung in der Cottbuser Straße 1. BA zwischen Berliner Platz und Charlottenstraße/Ziegelstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Przychodzki, Frank
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
18.01.2018 
27. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
21.02.2018 
20. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Bl. 2 bis 5

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung in der Cottbuser Straße 1. Bauabschnitt zwischen Berliner Platz und Charlottenstraße/Ziegelstraße.

 


Erläuterungen:

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen beabsichtigt die Deckenerneuerung der Fahrbahn und Radwege verbunden mit partiellen grundhaften Erneuerungen im Fahrbahnbereich wie den Ausbau der Kreuzung Bahnhofstraße und die Errichtung einer Mittelinsel als Querungshilfe der Ortsdurchfahrt Forst im Zuge der B 112 im ABS 012 auf einer Länge von 940 m. Der Landesbetrieb Straßenwesen, die Stadt Forst (Lausitz) und die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) sind übereingekommen diese Maßnahme gemeinschaftlich zu planen und damit die Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Bauausführung zu schaffen.

 

Schmutzwasserableitung

 

Die vorhandenen ca.100 Jahre alten Schmutzwasserkanäle und Grundstücksanschlussleitungen wurden mittels TVBefahrungen untersucht. Auf Grund der festgestellten Schäden und der erheblichen Verkehrsbelastungen, die im Bereich der Bundesstraße vorhanden sind, ist eine Erneuerung der Kanäle und Leitungen erforderlich. Ferner ist auf Grund des Alters der Kanäle davon auszugehen, dass die Muffenverbindungen der Steinzeugrohre, die zum Zeitpunkt der Verlegung aus Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt wurden, nicht dicht sind und damit nicht den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Analog trifft das auch für die Grundstücksanschlussleitungen zu. Ebenfalls entsprechen die Schächte nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ferner hat die TV-Befahrung gezeigt, dass die beim grundhaften Ausbau der Straße in den Jahren 1993/94 durchgeführten Reparatur- und Teilsanierungsmaßnahmen nicht ausreichend waren bzw. wiederholt werden müssen.

In dem Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und dem Grundstück Nr. 27 verlaufen auch zwei Kanäle parallel. Die Nennweite von DN 400 ist für die heutigen und perspektivischen Schmutzwassermengen weit überdimensioniert. Von daher ist vorgesehen, nur einen neuen Kanal mit der Nennweite DN 200 zu verlegen. Durch die vorgegebenen Zwangspunkte am Bauanfang bzw. -ende und an den Anbindepunkten der Zuläufe aus den Seitenstraßen kann das Mindestgefälle von 5 %o nicht erreicht werden, sondern nur ein durchschnittliches Gefälle von 1,5 %o. Eine deutliche Verbesserung der Gefällesituation wird somit nicht erreicht. Durch die Reduzierung der Nennweite wird jedoch ein besserer Abfluss des Schmutzwassers ermöglicht.

 

Im Bereich des Berliner Platzes verläuft der Kanal als gemauertes Maulprofil mit der Dimension ca. 700/1050 mm. Die Kanäle sind über 100 Jahre in Betrieb und die Dimensionen sind für die heutigen und perspektivischen Schmutzwassermengen weit überdimensioniert. Von daher ist vorgesehen, in diesem Bereich das Maulprofil durch einen Steinzeugkanal in der Nennweite DN 600 zu ersetzen. Um die Anbindungen an den Bestand und die Querung des Niederschlagswasserkanals zu ermöglichen sind entsprechende Sonderbauwerke erforderlich.

 

Die erforderlichen Grundstücksanschlussleitungen werden in allen Bereichen in offener Bauweise erneuert.

 

r die gesamte Schmutzwasserableitung ergibt sich folgender Leistungsumfang:

 

- ca. 860 m Rohrleitung DN 200 Stz

- ca.  65 m Rohrleitung DN 600 Stz

- ca.  14 m Rohrleitung DN 300 Stz

- ca.   7 m Stahlbeton Rechteck-Profil

- 15 Betonschächte DN 1000

- 2 Sonderbauwerke Betonschächte

- 2 Sonderbauwerke Mauerwerk

- 63 Grundstücksanschlussleitungen, Gesamtlänge ca. 680 m

 

 

Niederschlagswasserableitung

 

Im Bereich der Cottbuser Straße verlaufen zwei Niederschlagswasserkanäle, ein kommunaler Kanal als Eiprofil in den Nennweiten 500/800 bis 900/1350 und ein Kanal DN 300 bis 600 in Baulast des Landesbetriebes Straßenwesen. Das Alter des kommunalen Kanales liegt ebenfalls bei ca. 100 Jahren. Der Kanal des Landesbetriebes wurde 1993/94 errichtet. Der kommunale Kanal wurde ebenfalls einer TV-Untersuchung unterzogen. Dabei  wurde in erheblichen Umfang Betonkorrosion an den Profilinnenflächen, vorrangig im Sohlbereich, teilweise auch über den gesamten Umfang festgestellt. Durch die Auflösung der Betonmatrix sind die Restwandstärken vermindert und die mechanischen Eigenschaften geschwächt, so dass dringender Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf besteht. Insgesamt wurdenr die Sanierung mittels Schlauchlining von 7 Haltungen und Reparaturen in 3 Haltungen Gesamtbruttokosten von ca. 570.000 ohne Grundstücksanschlussleitungen und Anbindungen an die Nebenstraßen ermittelt. Dabei sind die Kosten für die Sanierung von Schächten nur pauschal berücksichtigt, da eine detaillierte Schadensaufnahme aufgrund fehlender Zustandsinformationen nicht erfolgen konnte.

 

Diesem Sanierungsaufwand wurde alternativ ein Ersatzneubau gegenüber gestellt. Aus den in der Kanalnetzberechnung ausgewiesenen Abflussmengen und dem neuen Globalgefälle, das sich aus den Sohlhöhen am Anfang und Ende des Betrachtungsabschnittes ergibt, wurden Kanalquerschnitte von DN 800 bis 1000 als Kreisprofil ermittelt. Als Rohrmaterial wurde GFK gewählt, um die Problematik der Kollision kreuzender Anschlussleitungen durch die geringere Wandstärke gegenüber Betonrohr zu entschärfen.

 

Mit diesen Annahmen kommt die Ersatzneubauvariante einschl. Rückbau des Altkanals auf Gesamtbruttokosten von ca. 665.000 €. Das sind Mehrkosten von ca. 95.000 € gegenüber der Sanierung.

 

Beim Variantenvergleich sind neben dem Baukostenvergleich folgende weitere Aspekte zu berücksichtigen:

 

  1. Beim Neubau kann man von einer Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgehen. Bei der Sanierungsvariante lässt sich für die renovierten Haltungen mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren rechnen, während für die reparierten Haltungen ggf. bereits wieder nach ca. 20 Jahren Sanierungsbedarf besteht. Um annähernd eine Vergleichbarkeit zwischen den Varianten herzustellen, sollte man für die 3 vorläufig nur reparierten Haltungen nach 20 Jahren mindestens die Kosten für Schlauchlining von brutto ca. 215.000 € berücksichtigen.

 

  1. Der Mangel der im Abflussquerschnitt liegenden kreuzenden Leitungen wird durch die Sanierungsvariante nicht behoben. Die Leitungen stellen ggf. ein Problem beim Einbau des Schlauchliners dar, da sich der Schlauch dort nicht falten- und hohlraumfrei an die Wandung legen kann. Beim Ersatzneubau lassen sich die Leitungskollisionen durch die geringere Profilhöhe und die geringere Wandstärke des Kanalrohres vermeiden.

 

  1. Die Sanierungsvariante enthält mehr Kostenrisiken als die des Ersatzneubaus.

 

Im Ergebnis dieser Variantenbetrachtung ist nur der Ersatzneubau wirtschaftlich.

 

Durch die Zwangspunkte am Bauende und an den Anbindepunkten der Zuläufe aus den Seitenstraßen entsprechen Tiefenlage und Gefälle des geplanten Niederschlagswasserkanals überwiegend dem vorhandenen. Das Gefälle beträgt durchschnittlich 1,0 ‰. In den Bereichen wo die Problematik der Kollision kreuzender Anschlussleitungen nicht besteht werden statt GFK-Rohre Stahlbetonrohre eingesetzt. Die neuen Leitungen zur Anbindung der Kanäle aus den Seitenstraßen werden im Regelfall bis zur Baugrenze des Straßenbaus geführt, damit bei einer späteren Erneuerung dieser Kanäle der neue Straßenoberbau nicht aufgebrochen werden muss.

 

Die erforderlichen Grundstücksanschlussleitungen werden in allen Bereichen in offener Bauweise erneuert.

 

r die gesamte Schmutzwasserableitung ergibt sich folgender Leistungsumfang:

 

- ca. 410 m Rohrleitung DN 800 GFK

- ca.  12 m Rohrleitung DN 1000 GFK

- ca. 375 m Rohrleitung DN 1000 Stahlbeton

- ca.  30 m Rohrleitung DN 400 Stz

- ca.  35 m Rohrleitung DN 500 Stz

- 3 Betonschächte DN 1000

- 5 Betonschächte DN 1200

- 6 Betonschächte DN 1500

- 1 Sonderbauwerke Mauerwerk

- 83 Grundstücksanschlussleitungen, Gesamtlänge ca. 860 m

 

Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung für die Schmutzwasserableitung auf ca. 887.700,00 EUR brutto und für die Niederschlagswasserableitung auf ca. 1.024.800,00 EUR brutto.

 

Die Baudurchführung erfolgt in zwei Bauabschnitten, Abschnitt 1 Berliner Platz bis Kreuzung Bahnhofstraße in 2018, Abschnitt 2 Kreuzung Bahnhofstraße bis Kreuzung Charlottenstraße/Ziegelstraße in 2019.

 

In den beiliegenden Lageplänen Ausführungsplanung - sind die Leitungstrassen dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

2.249.603,00

EUR

Pos. 33, 46, 17

2018      1.381.000,00

2019     1.000.000,00 

EUR

62.844,81

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Lageplan Ausführungsplanung Blatt 2-5

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Bl. 2 bis 5 (1197 KB)