Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Dornbuschweg, 2. Abschnitt, 1.Bauabschnitt, Triebeler Straße von Dornbuschweg bis Fichtestraße und Luisenweg.
Erläuterungen:
Das Vorhaben befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Forst (Lausitz). Die Schutzzonen für das Wasserwerk wurden im März 2009 neu festgesetzt.
In dem Teilabschnitt der Triebeler Straße vom Dornbuschweg bis zur Fichtestraße verlaufen teilweise parallele Schmutzwasserkanäle. Im Rahmen der Vorplanung wurden die vorhandenen Kanäle mittels TV-Befahrung untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach dem Regelwerk DWA-M 149-3 klassifiziert. Die Mehrzahl der Haltungen erfordert einen sofortigen oder kurzfristigen Handlungsbedarf. Die vorhandenen Kanäle weisen Schadstellen in Form von Rissen, Scherbenbildungen, einragenden Dichtungen, Lageabweichungen, Wurzeleinwüchsen und damit undichten Rohrverbindungen auf, welche die Funktionstüchtigkeit stark einschränken und den Gewässerschutz nicht mehr gewährleisten. Die Schäden sind im beiliegenden Übersichtslageplan – Zustandsklassifizierung beispielhaft dargestellt.
Darüber hinaus sind die Sohlgefälle der vorhandenen Kanäle mit bis zu 1,6 %o ungenügend, so dass der Neubau der Kanäle erforderlich ist. Eine Sanierung ist hier nicht geeignet. Das Pumpwerk Dornbuschweg ermöglicht durch die tiefere Zulaufhöhe die Einhaltung des Kanalmindestgefälles von 5 %o und eine ausreichende Überdeckung im gesamten Einzugsgebiet des Pumpwerkes. Die teilweise parallel verlaufenden Kanäle werden zu einem Kanal, der in der westlichen Fahrbahnmitte verläuft, zusammengeführt. Die Herstellung erfolgt in geschlossener Bauweise im Vortriebsverfahren.
Die erforderlichen Grundstücksanschlussleitungen in der Triebeler Straße werden in offener Bauweise erneuert bzw. erstmalig hergestellt.
Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt im Zusammenhang mit dem Kanalbau den Luisenweg mit einer Regel gerechten Oberflächenbefestigung auszubauen. Im Bereich des Luisenweges wurde der vorhandene Kanal ebenfalls teilweise mit einem unzureichenden Gefälle verlegt. Die vorhandenen Kanäle wurden ebenfalls mittels TV-Befahrung untersucht und aufgrund ihrer Schäden nach dem Regelwerk DWA-M 149-3 klassifiziert. Die Haltungen erfordern einen sofortigen oder kurzfristigen Handlungsbedarf. Ferner wurden die Rohrverbindungen der Steinzeugrohre zum Zeitpunkt der Verlegung aus einem Teerstrick mit Ton- bzw. Zementwulstdichtung hergestellt. Gemäß den heutigen Maßstäben der Technischen Regelwerke müssen diese Verbindungen als undicht eingestuft werden, welches die häufigen Wurzeleinwüchse in den Rohrverbindungen bestätigen. Gleiches trifft für die Grundstücksanschlussleitungen zu. Die Schäden sind im beiliegenden Übersichtslageplan – Zustandsklassifizierung dargestellt. Die Erneuerung des Kanals und der Grundstücksanschlussleitungen erfolgt in offener Bauweise.
Sofern Grundstücke noch keine eigene Schmutzwassergrundstücksanschlussleitung besitzen erhalten diese im Zusammenhang mit der Erneuerung des Schmutzwasserkanals eine Anschlussleitung.
Für die gesamte Schmutzwasserableitung ergibt sich folgender Leistungsumfang:
- ca. 251 m Rohrleitung offene Bauweise DN 200 Stz - ca. 331 m Rohrleitung Vortrieb DN 200 Stz - 8 Betonschächte für Vortrieb DN 2000 - 3 Betonschächte DN 1000 - 27 Grundstücksanschlussleitungen, Gesamtlänge ca. 180 m
In den beiliegenden Lageplänen – Ausführungsplanung - sind die Leitungstrassen dargestellt.
Die Baukosten belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 465.600,00 EUR brutto.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
- Übersichtslageplan Zustandsklassifizierung - Lageplan Ausführungsplanung Blatt 1-2
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