Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbau Skurumer Straße, zwischen Muskauer Straße und Triebeler Straße, einschließlich Straßenbeleuchtung. Erläuterungen:
Mit der Planung des Vorhabens und der Erarbeitung der Projektunterlagen für den Straßenbau und die Straßenbeleuchtung ist die CoPI Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH aus Cottbus beauftragt worden. Die Skurumer Straße ist im Straßennetz der Stadt Forst (Lausitz) als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr eingeordnet. Die Vorplanung wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 18.05.2017 vorgestellt (SVV/0442/2017).
Am 17.10.2017 fand mit den betroffenen Grundstückseigentümern die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Anfragen und Hinweise zum Bauvorhaben wurden beantwortet und bearbeitet.
Als Straßenbaulastträger der kommunalen Straße hat die Stadt Forst (Lausitz) die Pflicht, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten sowie den nach den einschlägigen technischen Regeln erforderlichen Ausbauzustand von öffentlichen Straßen herzustellen bzw. zu verbessern.
Ziel ist es, die bereits befestigte Straße grundhaft zu erneuern und entsprechend der Erfordernisse auszubauen und zu erweitern, den Verkehrsraum klar zu gliedern und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sowie die Wohnqualität der Anlieger zu erhöhen. Durch die Erneuerungsmaßnahmen wird die Lärm- und Abgasimmission gesenkt. Der Einsatz von energiesparender LED-Technik entspricht den Klimaschutzzielen der Stadt Forst (Lausitz). Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung des kommunalen Straßennetzes.
Die Skurumer Straße, zwischen Muskauer Straße und Triebeler Straße, hat eine Länge von 605,00 m. Der vorhandene Straßenraum ist dreigliedrig aufgebaut und besteht aus einer Fahrbahn, die eine vorhandene durchschnittliche Breite von 7,60 m aus Asphalt hat, einem einseitigen Gehweg, befestigt mit Gehwegplatten aus Beton mit einer Breite von 2,00 m und einem einseitigen Grünstreifen auf der Südseite mit einer durchschnittlichen Breite von 4,40 m. Der Radverkehr und der ruhende Verkehr werden auf der Fahrbahn abgewickelt.
Die Anordnung der Fahrbahn erfolgt unter Berücksichtigung der Anbindung an die L 49 / Triebeler Straße und der K 7109 / Skurumer Straße weitestgehend mittig im öffentlichen Bereich. Dadurch wird bei der beidseitigen vorhandenen Bebauung die Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Anliegerpflichten sowie der Länge der Grundstückszufahrten gewahrt. Die Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge wurde mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. Von 44 betroffenen Grundstücken haben 34 Eigentümer mitbestimmt. Für die Baugrundstücke, für die bis zum Baubeginn kein Antrag auf Erstellung einer Grundstückszufahrt vorliegt und deren Erschließung ausschließlich nur über die Skurumer Straße erfolgt, wird die Grundstückszufahrt in einer Breite von 3,00 m, gemessen an der Grundstücksgrenze, hergestellt.
Die geplante Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m zzgl. einer Entwässerungsrinne von 0,50 m, die aufgrund des fehlenden Längsgefälles als Pendelrinne ausgebildet werden muss. Die Fahrbahn wird im Anbindungsbereich zur Triebeler Straße um 1,75 m verbreitert, um das Abbiegen in Richtung Triebeler Straße zu beschleunigen und zu erleichtern.
Beidseitig ist ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m einschließlich Sicherheitsstreifen geplant. Die Gehwege werden mit Betonsteinpflaster befestigt. Im Bereich der Zufahrten zu den anliegenden Grundstücken wird ein stärkerer Aufbau vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Gehwege mit dem Verkehrszeichen 239 (Fußgänger) zu kennzeichnen und durch das Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) für das Befahren mit Fahrrädern freizugeben.
Die Entwässerung der Straße erfolgt über eine einseitige Querneigung der Fahrbahn in die Pendelrinne und wird dann in das Niederschlagswassersystem abgeleitet. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über ein Rohrrigolensystem.
Die vorhandenen Bushaltestellen werden beidseitig barrierefrei ausgebaut. Im Bereich der nördlich angeordneten Bushaltestelle wird eine Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger angeordnet. Diese Querungshilfe wird ebenfalls barrierefrei hergestellt, d. h. es werden Leitelemente (Rippenplatten, Noppenplatten, Begleitplatten) eingesetzt.
Entlang der Grundstücke verbleibt ein unbefestigter Streifen zwischen dem Gehweg und der Grundstücksgrenze. Hier sollen Rasenflächen entstehen.
Fahrbahnaufbau (geplant) 4 cm Asphaltdeckschicht 16 cm Asphalttragschicht 40 cm Schottertragschicht 60 cm Gesamtbaubaustärke
Gehwegaufbau (geplant) 8 cm Betonsteinpflaster 3 cm Pflasterbettung 29 cm Schottertragschicht 40 cm Gesamtaufbau
Aufbau Zufahrten (geplant) 8 cm Betonsteinpflaster 3 cm Pflasterbettung 39 cm Schottertragschicht 50 cm Gesamtaufbau
Mit dem Gesamtbauvorhaben erfolgt die Erneuerung / Erweiterung / Verbesserung der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage. Entsprechend dem lichttechnischen Projekt werden auf einer Länge von ca. 610,00 m 18 Stück energiesparende LED-Leuchten vom Hersteller Leipziger Leuchte, Typ Alfons 1 mit einer Leuchtenleistung von 20 W an verzinkten Stahlmasten installiert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 7,00 m. Die Leuchten werden auf der nördlichen Straßenseite angeordnet.
Kostenberechnung (brutto) Stand: 30.01.2018
Die Gesamtkosten nach Kostenberechnung betragen 863.408,77 EUR.
Baudurchführung
Die Baumaßnahme ist in den Haushaltsjahren 2018/2019 eingeordnet. Die Durchführung erfolgt in Abhängigkeit von der Gewährung der beantragten Zuwendung.
Innerhalb des Gesamtvorhabens werden die Maßnahmen der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) und der Städtischen Abwasserbeseitigung koordiniert. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lagepläne Ausbauquerschnitt
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