Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die geprüfte Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2015.
Erläuterungen:
Die Gemeinde hat gemäß § 85 Absatz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) für das erste Haushaltsjahr, in dem die Haushaltswirtschaft gemäß § 63 Absatz 3 BbgKVerf nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt werden soll, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Bilanzstichtag für die Eröffnungsbilanz ist der 1. Januar des betreffenden Haushaltsjahres.
Für kommunale Eigenbetriebe als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit kann diese Bestimmung sinngemäß angewendet werden.
Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2015 wurde auf Grundlage des Beschlusses SVV/0401/2017 durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH geprüft.
Der Stadtverordnetenversammlung wird der Prüfbericht mit der geprüften Eröffnungsbilanz als Anlage zur Bestätigung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
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