Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0527/2018  

 
 
Betreff: Verwendung der Mittel entsprechend Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Förderung finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 2-Richtlinie)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
12.02.2018 
26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.02.2018 
20. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.03.2018 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Schreiben ILB 16.01.18

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die ausschließliche Verwendung der Mittel entsprechend der Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Förderung finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 2-Richtlinie) in Höhe von 1,335 Mio. Euro für die Sanierung des Grundschulstandortes Keune (einschließlich Schulturnhalle).

 


Erläuterungen:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung nimmt u. a. Bezug auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0141/2015 vom 10.07.2015 mit dem Titel „Bestätigung der 1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Zeitraum 2015 bis 2020 der Stadt Forst (Lausitz) und den Beschluss zur Fortführung der Grundschule Keune sowie des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung SVV/0371/2016 (neu) vom 09.12.2016 mit dem Titel „Weiterentwicklung des Schulstandortes Grundschule Keune einschließlich Hortgebäude und Turnhalle“.

 

Die Empfehlung der Verwaltung, die Mittel aus vorgenannten Programmen für den Grundschulstandort Keune zu verwenden, begründet sich auch darin, dass für dieses Vorhaben derzeit die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen durchgeführt wird und die Planungsgrundlage für die Mittelbeantragung in 2018 vorliegen wird. Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit, den Bauabschnitt Neubau Sporthalle ganzheitlich zu realisieren und somit einen ersten Schritt in der Entwicklung und Festigung des Grundschulstandortes Keune zu gehen.

 

Die Turnhalle der Grundschule Keune ist in einem sehr hohen Maße sanierungsbedürftig und weist umfassende Bau- und Nutzermängel auf. Die Kostenschätzung für den Neubau der Turnhalle beträgt einschließlich der Außenanlagen und der Baunebenkosten ca. 1,3 Mio EUR.

 

Gemäß Schreiben der Investitionsbank des Landes Brandenburg vom 16.01.2018 (Anlage) können aber auch Schulen in freier/anderer Trägerschaft in der Stadt Forst (Lausitz) von der Gesamtzuwendungssumme in Höhe von 1.335.902,00 Euro Anteile in Höhe von 283.278,00 Euro erhalten. Diese Summe würde sich wie folgt aufteilen:

 

Archimedes Grundschule Forst - genehmigte Ersatzschule -

Zuwendung i. H. v.              66.899,00 Euro

 

Evangelische Grundschule Forst - anerkannte Ersatzschule -

Zuwendung i. H. v.              130.664,00 Euro

 

Wichernschule Schule mit dem sonderpädagogischen

rderschwerpunkt „geistige Entwicklung“

Zuwendung i. H. v.              85.715,00 Euro

 

 

Bei der Förderung handelt es sich um eine 90 %ige Bezuschussung, d. h. die Träger müssten einen Anteil von 10 v. H. aufbringen.


Anlagen:

Schreiben ILB vom 16.01.2018 (Posteingang 22.01.2018)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben ILB 16.01.18 (166 KB)