Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0521/2018/1  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
1. das Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2018
2. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.03.2018 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Änderungen
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Haushaltssatzung

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend Anlage 1 mit den Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Anlage 2) und den Finanzhaushalt (Anlage 3)  die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung der Anlage 4.
     

Erläuterungen:

 

Unter Bezugnahme auf die Erläuterungen der Vorlage Nr. SVV/0521/2018 und unter Berücksichtigung des aktuellen Sachstandes zu dem am 08.12.2017 eingebrachten Haushaltsplanentwurf haben sich Anpassungsnotwendigkeiten ergeben. Diese beinhalten zum einen Anpassungsbedarfe, die den Ergebnishaushalt betreffen:

 

a)      Information zur Erhöhung der Schlüsselzuweisung 2018, Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt Land Brandenburg. 2017/2018

b)      hier Erhöhung der Kreisumlage aufgrund Buchst. a), Haushaltsbeschluss Landkreis SPN 2018

c)      Anpassungsnotwendigkeiten hinsichtlich Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing 2018

d)      Zinsaufwand aufgrund veranschlagter Kreditaufnahme

e)      Antrag Fraktion die LINKE

 

Der Ergebnishaushalt für 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 bleibt unverändert, was die Ergebnisentwicklung zur eingebrachten Fassung vom 08.12.2017 angeht. Deshalb ist eine Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht notwendig.

 

Zum anderen nehmen wir Bezug auf die Erläuterungen in der Ausgangsvorlage Nr. SVV/0521/2018. Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit der Veranschlagung von Mitteln aus dem kommunalen Investitionsfördergesetz, Kapitel 2, hier für die Veranschlagung von Investitionsmitteln für den Grundschulstandort Keune und die Veranschlagung einer Kreditermächtigung zur Sicherstellung der Finanzierung der Schwimmhallensanierung.

Beide haben Auswirkungen auf den Finanzhaushalt, zum einen auf den Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit und zum anderen auf den Finanzhaushalt aus Finanzierungstätigkeit.

 

Aufgrund der vor genannten Erläuterungen macht sich eine Änderung der Haushaltssatzung erforderlich. Die Neufassung der Haushaltssatzung 2018 ist in der Anlage 4 aufgeführt und berücksichtigt die Veränderungen entsprechend der Anlagen 1 bis 3.

 

Dies betrifft notwendige Anpassungen im § 1 (Veränderung Erträge/Aufwendungen, Veränderungen Einzahlungen/Auszahlungen), im § 2 (den Gesamtbetrag der Kredite von 0 auf 1.123.900 Euro) und im § 3 eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zur Leistungen von Investitionsauszahlungen auf 7.560.200 Euro).

 


Anlagen:

Anlage 1 - Änderungen

Anlage 2 - Ergebnishaushalt

Anlage 3 - Finanzhaushalt

Anlage 4 - Haushaltssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen (244 KB)    
Anlage 2 2 Ergebnishaushalt (102 KB)    
Anlage 3 3 Finanzhaushalt (105 KB)    
Anlage 4 4 Haushaltssatzung (894 KB)