Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Reiterhof“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst. Erläuterungen:
Seit ca. 10 Jahren wird auf dem ehemaligen Sportplatz in der August-Bebel-Straße ein privater Reiterhof betrieben. Hierfür wurden bereits Unterstände gebaut, Koppeln angelegt und es wurde ein kleiner Reitplatz geschaffen.
Nunmehr ist eine Erweiterung der baulichen Nutzung geplant, sodass etwa 25 Pferde auf dem Gelände gehalten werden können.
Grundlage für die Schaffung dieses Baurechts soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Reiterhof“ sein. Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Zunächst ist in einem ersten Bauabschnitt der Bau eines Stallgebäudes für das Einstellen von 20 Pferden geplant. Hierfür ist die Erweiterung des Futtermittellagers (Heu und Stroh) sowie der Dungplatte erforderlich.
Intention ist es, das Interessierte zukünftig auf der Anlage Reitsport betreiben können, Reitunterricht nehmen können und auch die Möglichkeit besitzen, eigene Pferde einzustellen. Mit der Erweiterung ist bei entsprechender Auslastung auch die Schaffung von 2 Arbeitsplätzen geplant.
In einem zweiten Bauabschnitt ist der Bau einer Reiterhalle geplant. Damit kann dann auch bei winterlichen Verhältnissen Reitsport betrieben werden.
Die Anlage des Reiterhofes mit der zentrumsnahmen Lage schafft für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne weite Wege eine Möglichkeit der Erholung, Entspannung und zur sportlichen Betätigung. Anlagen:
Lageplan
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