Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0539/2018  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Reiterhof"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
12.04.2018 
29. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2018 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2018 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
lageplan reiterhof

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungs­plan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung Reiterhof“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst.


Erläuterungen:

 

Seit ca. 10 Jahren wird auf dem ehemaligen Sportplatz in der August-Bebel-Straße ein privater Reiterhof betrieben. Hierfür wurden bereits Unterstände gebaut, Koppeln angelegt und es wurde ein kleiner Reitplatz geschaffen.

 

Nunmehr ist eine Erweiterung der baulichen Nutzung geplant, sodass etwa 25 Pferde auf dem Gelände gehalten werden können.

 

Grundlage für die Schaffung dieses Baurechts soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung Reiterhof sein. Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

Zunächst ist in einem ersten Bauabschnitt der Bau eines Stallgebäudes für das Einstellen von 20 Pferden geplant. Hierfür ist die Erweiterung des Futtermittellagers (Heu und Stroh) sowie der Dungplatte erforderlich.

 

Intention ist es, das Interessierte zukünftig auf der Anlage Reitsport betreiben können, Reit­unterricht nehmen können und auch die Möglichkeit besitzen, eigene Pferde einzustellen. Mit der Erweiterung ist bei entsprechender Auslastung auch die Schaffung von 2 Arbeitsplätzen geplant.

 

In einem zweiten Bauabschnitt ist der Bau einer Reiterhalle geplant. Damit kann dann auch bei winterlichen Verhältnissen Reitsport betrieben werden.

 

Die Anlage des Reiterhofes mit der zentrumsnahmen Lage schafft für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne weite Wege eine Möglichkeit der Erholung, Entspannung und zur sportlichen Betätigung.


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lageplan reiterhof (127 KB)