Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst. Erläuterungen:
Auf den Flurstücken 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst, soll ein Reiterhof auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Reiterhof“ etabliert und weiter entwickelt werden. Hierfür soll in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Bisherige Nutzungen auf diesem Grundstück:
Sportplatz kleiner Reiterhof mit Unterständen, Koppeln, kleiner Reitplatz
Zukünftige Nutzung:
Erster Bauabschnitt:
Zweiter Bauabschnitt:
Da sich Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen und im gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 die Darstellung Grünfläche mit der Nutzungszuordnung Sportplatz vorgegeben war, sowie das Hauptverfahren zur Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) derzeit nicht weitergeführt werden kann, muss ein kleines Änderungsverfahren mit der Bezeichnung „8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt werden. Hierbei soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ festgesetzt werden.
Die Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und für das erforderliche Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) werden vom Investor übernommen. Anlagen:
Lageplan
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