Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0543/2018  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung "8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)"
(Entwicklungsgebot im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Reiterhof")
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
12.04.2018 
29. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2018 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2018 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung 8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst.


Erläuterungen:

 

Auf den Flurstücken 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst, soll ein Reiterhof auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Reiterhof etabliert und weiter entwickelt werden. Hierfür soll in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

Bisherige Nutzungen auf diesem Grundstück:

 

      Sportplatz

      kleiner Reiterhof mit Unterständen, Koppeln, kleiner Reitplatz

 

Zukünftige Nutzung:

 

      Erster Bauabschnitt:
Bau eines Stallgebäudes für das Einstellen von 20 Pferden, Erweiterung des Futtermittellagers sowie der Dungplatte

 

      Zweiter Bauabschnitt:
Bau einer Reithalle

 

Da sich Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln müssen und im gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 die Darstellung Grünfläche mit der Nutzungszuordnung Sportplatz vorgegeben war, sowie das Hauptverfahren zur Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) derzeit nicht weitergeführt werden kann, muss ein kleines Änderungsverfahren mit der Bezeichnung 8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt werden. Hierbei soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Reiterhof festgesetzt werden.

 

Die Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und für das erforderliche Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) werden vom Investor übernommen.


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (526 KB)