Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0545/2018  

 
 
Betreff: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hapke, Anne
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
16.04.2018 
27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2018 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2018 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

 

 


Erläuterungen:

 

Die Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2014 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.