Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0550/2018  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) - Cottbus / Euloer Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
31.05.2018 
30. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufweitung des Straßenquerschnittes der Euloer Straße unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus / Euloer Straße“ auf 11,00 m mit Gewährleistung einer 6,50 m breiten Fahrbahn, eines 2,75 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges (östliche Straßenseite) und eines 1,75 m breiten Radweges (westliche Straßenseite), einschließlich ihrer Sicherheitsabstände.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der lichten Höhe der Euloer Straße unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus / Euloer Straße“ auf 4,50 m.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den Bürgermeister, die formalisierten Kreuzungsvereinbarungen abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Finanzierungsmöglichkeiten die Finanzierung des Bauvorhabens zu sichern.


Erläuterungen:

 

Die Euloer Straße kreuzt im Straßenabschnitt Teichstraße bis August-Bebel-Straße die Eisenbahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus. Die vorhandene Kreuzung ist als Eisenbahnüberführung hergestellt. Baulastträger der Eisenbahnstrecke ist die DB Netz AG, Straßenbaulastträger ist die Stadt Forst (Lausitz).

 

Die DB Netz AG plant im Rahmen der weiteren Ertüchtigung der Bahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Euloer Straße. Die Eisenbahnüberführung ist über 100 Jahre alt, die Nutzungsdauer ist abgelaufen. Die Verfügbarkeit der Eisenbahnüberführung ist infolge von erheblichen Anfahrtsschäden aufgrund der geringen lichten Höhe von 3,80 m langfristig nicht mehr gegeben. Die Durchführung der Maßnahme ist aktuell seitens der DB Netz AG in den Jahren 2025 bis 2026 eingeordnet.

 

Aktuell werden die Grundlagen für den Ersatzneubau ermittelt. Wichtige Prämisse ist dabei die zukünftige verkehrliche Nutzung der Euloer Straße. Notwendige Änderungen / Erweiterungen der lichten Weite und der lichten Höhe der Euloer Straße unter der Eisenbahnüberführung sind im Rahmen der Planung der DB Netz AG zum Ersatzneubau bereits in der Grundlagenermittlung zu berücksichtigen.

 

Die Beteiligung der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes erfolgt auf der Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG). Maßgebend sind § 3 und § 12 EKrG. Dabei regelt § 3 EKrG das Erfordernis der Änderung von Kreuzungen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und Verkehrsentwicklung. § 12 EKrG regelt die Kostentragung im Falle von Überführungen. Aus dem EKrG resultiert gleichzeitig die Verpflichtung einer zukunftsfähigen verkehrssicheren Kreuzungsanlage unter Berücksichtigung der einschlägigen Richtlinie zur Anlage des jeweiligen Verkehrsweges, d. h. im Falle der Euloer Straße die Anwendung der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt).

 

Die Euloer Straße ist eine Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr und verläuft zwischen der Cottbuser Straße (B112) und dem Kreisverkehr Umgehungsstraße (B112 / L49) in Nord-Süd-Richtung. Charakterisiert sind die Verkehrsströme außerhalb des Gemeindeverkehrs (innerörtliche Verkehrsströme) durch Fahrverkehr aus und in Richtung Guben sowie maßgeblich der Grenzverkehr nach Polen aus den südlichen und östlichen Anschlüssen des überregionalen Straßennetzes (B112 / B115; A15; L49). Die Verkehrsbelastung zwischen den Ortslagen Noßdorf und Eulo betrug im letzten Erhebungszeitraum durchschnittlich 3.000 bis 4.000 Kfz/d. Eine Zählung im November 2017 in der Euloer Straße, zwischen August-Bebel-Straße und Cottbuser Straße, ergab eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 3.009 Fahrzeugen (Schwerlastverkehrsanteil 3 %). Für den Straßenabschnitt Euloer Straße, südlich der Bahnüberführung, ist aufgrund des Verkehrs aus und in Richtung August-Bebel-Straße von einem entsprechend höherem Verkehrsaufkommen auszugehen. Es ist aufgrund des Vorbereitungs- und Planungsstandes zur Ortsumfahrung B112neu nicht davon auszugehen, dass mittelfristig eine Verkehrsentlastung der Stadt Forst (Lausitz) und in diesem Zusammenhang eine Verringerung des Verkehrs auf der Euloer Straße erfolgt.

 

Die Erneuerung und der Ausbau der Euloer Straße, zwischen Spremberger Straße und August-Bebel-Straße, erfolgten in den Jahren 2011 und 2012 wie folgt:

 

außerhalb der Bahnunterführung

        Fahrbahnbreite5,50 m zzgl. einseitiges Bankett

        einseitiger Geh- und Radweg2,50 m

 

unterhalb der Bahnunterführung (lichte Weite: 6,54 m, lichte Höhe: 3,829 m)

        Fahrbahnbreite mit Rinne:5,05 m (Begegnungsfall Pkw/Lkw

mit eingeschränktem Bewegungspielraum)

        Gehweg mit Sicherheitsstreifen:1,60 m (östliche Straßenseite)

 

Aktuell stellt das Kreuzungsbauwerk der Bahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus / Euloer Straße ein „Nadelöhr“ dar. Neben der eingeengten Fahrbahn und den fehlenden Radver­kehrsanlagen bestehen starke Sichteinschränkungen für die unmittelbar südlich des Bauwerkes auf die Euloer Straße einmündende Teichstraße. Die eingeschränkte lichte Höhe des Bauwerkes lässt Lkw-Verkehr, auch im Zusammenhang mit einer möglichen Entlastung der Innenstadt, nur eingeschränkt zu. Aus Gründen der Ordnung und Sicherheit sowie zum Schutz des Kreuzungsbauwerkes sind geminderte Geschwindigkeiten und Durchfahrverbote für Fahrzeuge unter Berücksichtigung der lichten Höhe des Bauwerkes angeordnet.

 

Die Unfalllage in den letzten drei Jahren stellt sich entsprechend der vorgenannten Einschränkungen und Nachteile dar. In der Zeit von Februar 2015 bis Juli 2017 sind 19 Unfälle polizeilich vermerkt. Dabei kam es zweimal zu Personenschäden, die Sachschadenshöhe betrug insgesamt ca. 44.500 EUR (Kollision Lkw mit Bauwerk: 5; Berührung von entgegenkommenden Fahrzeugen: 5; Beteiligung von Radfahrern: 2; Zusammenstoß Kreuzung Euloer Straße/Teichstraße: 7)

 

Mit dem Bauvorhaben der Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes durch die DB Netz AG sollen die vorhandenen verkehrlichen Einschränkungen beseitigt werden:

 

        Erweiterung der lichten Weite mit dem Ziel der Gewährleistung eines verkehrssicheren und der Straßenkategorie der Euloer Straße entsprechenden Straßenquerschnittes (Fußnger, Radfahrer, Kfz), 6,50 m Fahrbahnbreite inkl. beidseitiger 0,5 m breiter Sicherheitsstreifen, östlich angeordnet ein 2,75 m breiter Geh- und Radweg inkl. 0,25 m Sicherheitsabstand zur Bauwerkswand und westlich angeordnet ein 1,75 m breiter Radweg inkl. 0,25 m Sicherheitsabstand zur Bauwerkswand,

 

        Änderung der lichten Höhe auf 4,50 m zur Gewährleistung von Lkw-Verkehr,

 

        Verbesserung der Sichtverhältnisse im Zusammenhang mit der unmittelbar parallel zur Bahnstrecke beidseitig der Euloer Straße einmündenden Teichstraße (Anbindung des Ortsteiles Klein Jamno an das Stadtgebiet Forst (Lausitz)).

 

Die Beseitigung der verkehrlichen Einschränkungen und Verbesserung der Verkehrssicherheit infolge der Erweiterung der lichten Maße der Eisenbahnüberführung geht auch einher mit den Interessen der gewerblichen Wirtschaft der Stadt Forst (Lausitz). Die Qualität der Verkehrsinfrastruktur wird bei den unternehmensbezogenen Standortfaktoren regelmäßig an oberster Stelle genannt und ist ein unmittelbares Vorleistungsgut für die Wertschöpfung in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Handel. Unter anderem steht seit dem Abschluss der 2012 erfolgten Investitionen auf dem Bahnhofsgelände der verladenden Wirtschaft der Region ein mit mehreren Abstell- und Ladegleisen sowie befestigter Ladefläche ausgestatteter Güterbahnhof für die gewerbliche Nutzung zur Verfügung.

 

Die derzeit vorhandene straßenseitige Anbindung (ohne die Ortsumfahrung B112neu) stellt ein wesentliches Entwicklungshemmnis für den Güterbahnhof, die Ladestraße und das gesamte Bahnhofsumfeld dar. Es ist vorgesehen, dieses Hemmnis zukünftig über die Anbindung der August-Bebel-Straße an die B112neu aufzulösen und eine nachhaltige straßenseitige Anbindung des Güterbahnhofes an die A15 und damit eine bessere Vernetzung der Verkehrsträger Schiene und Straße am Standort Forst (Lausitz) zu gewährleisten. Aufgrund der nicht absehbaren Inbetriebnahme der Ortsumfahrung B112neu kann die Euloer Straße mit der Aufweitung der Eisenbahnüberführung auch in die Lage versetzt werden, vorübergehend zur Standortentwicklung der Ladestraße Bahnhof Forst (Lausitz) beizutragen. Gleichzeitig wäre eine verkehrliche Entlastung der Innenstadt möglich.

 

Dem gegenüber steht, kleinräumig betrachtet, für die Anlieger der Euloer Straße eine Minderung der Wohnqualität aufgrund der Erhöhung des Verkehrsaufkommens, einhergehend mit entsprechenden Lärm- und Schadstoffimmissionen. Seitens der Anliegerschaft bestehen bereits gegenwärtig Forderungen zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Euloer Straße.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der 2012 ausgebaute südlich des Kreuzungsbauwerkes befindliche Teil der Euloer Straße lediglich eine Fahrbahnbreite von 5,50 m aufweist, diese gewährleistet den Begegnungsfall Lkw/Pkw. Der Begegnungsfall Lkw/Lkw ist auch bei Minderung der Geschwindigkeit auf dem ausgebauten Straßenabschnitt nicht möglich. Für diesen Abschnitt wäre entsprechend der Straßenverhältnisse der Lkw-Verkehr mindestens für eine Richtung ggf. verkehrsrechtlich zu regeln.

 

Auch die Sicherheit der Radfahrer wäre bei einer wesentlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens neu zu bewerten. Gegenwärtig erfolgt die Führung des Radverkehrs in Richtung Spremberger Straße bis zum Beginn der durchgängigen Bebauung (vor Wiesenweg) auf der Fahrbahn.

 

r den nördlich des Kreuzungsbauwerkes befindlichen Teil der Euloer Straße besteht zeitnah zur Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes die Notwendigkeit des grundhaften Ausbaus sowie der Erweiterung der Anlage für Fußnger und Radfahrer.

 

Die Euloer Straße unter der Eisenbahnüberführung entwässert über die 2012 neu hergestellte Ableitung in den südwestlich befindlichen Graben am Bahndamm. Eine weitere Absenkung der Fahrbahnhöhe wird nach Einschätzung der Städtischen Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) zur Ableitung des Niederschlagswassers über eine Druckleitung (Pumpwerk) bis in den Freispiegelkanal vor dem Grundstück Euloer Straße 116 erfordern.

 

Die Änderung der lichten Maße des Kreuzungsbauwerkes bedingt nach EKrG aufgrund der Baulast die Kostenbeteiligung der Stadt Forst (Lausitz). Zu Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie über die Verteilung der Kosten wird zwischen der DB Netz AG und der Stadt Forst (Lausitz) eine Vereinbarung abgeschlossen.

 

Die Berechnung des Kostenteilungsschlüssels (Ermittlung der Kostenanteile der DB Netz AG und der Stadt Forst (Lausitz)) erfolgt in der Entwurfsplanung (Phase 3). Gegenwärtig wird die Planungsphase 1 (Grundlagenermittlung) durch die DB Netz AG bearbeitet. Die Anfrage der Stadt Forst (Lausitz) an die DB Netz AG zu den voraussichtlichen Kosten hat keine verlässlichen Zahlen ergeben. Entsprechend der Erfahrungen der DB Netz AG beträgt der Kostenteilungsschlüssel für die Baukosten DB Netz AG / Straßenbaulastträger ca. 50/50 bis 40/60 zuzüglich der Verwaltungskosten in Höhe von 10 % der anteiligen Baukosten.

 

Aus dem gegenwärtigen Stand der Grundlagenermittlung heraus geht die DB Netz AG von ca. 8.000 TEUR Baukosten aus. Der Anteil der Stadt Forst (Lausitz) läge somit bei 4.000 TEUR bis 4.800 TEUR zuzüglich 400 bis 480 TEUR Verwaltungskosten. Die haushaltsmäßige Sicherung der anteiligen Kosten würde in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen müssen. Aus heutiger Sicht ist die Finanzierung dieses Bauvorhabens mit enormen Einschränkungen bei weiteren Investitionsmaßnahmen (Hoch- und Tiefbau) verbunden. Es wird davon ausgegangen, dass trotz finanzieller Zuschüsse, für die gegenwärtig keine Richtlinien- und Rechtssicherheit besteht, zusätzliche Kredite aufgenommen werden müssen.