Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für das Bauvorhaben zum 2. Bauabschnitt des Straßenbauvorhabens Kreisstraße K 7109 Skurumer Straße, zwischen Muskauer Straße und Umgehungsstraße B 112. Erläuterungen:
Die Skurumer Straße, zwischen Muskauer Straße und Umgehungsstraße B 112, ist Bestandteil der Kreisstraße K 7109. Straßenbaulastträger ist der Landkreis Spree-Neiße. Baulastträger des einseitig vorhandenen Gehweges, zwischen der Muskauer Straße und der Umgehungsstraße B 112, ist die Stadt Forst (Lausitz). Die Stadt Forst (Lausitz) ist weiterhin zuständig für die Straßenbeleuchtung.
Es handelt sich hierbei um den 2. Bauabschnitt des Gesamtvorhabens der Kreisstraße K 7109.
Die Stadt Forst (Lausitz) hat das Ingenieurbüro Inros Lackner SE aus Cottbus mit der Erarbeitung der Projektunterlagen für den Bau des Gehweges beauftragt. Der Planungsauftrag berücksichtigt auch die Grundstückszufahrten. Die Straßenbeleuchtung plant im Auftrag der Stadt Forst (Lausitz) das Cottbuser Ingenieurbüro CoPI mbH.
Das Bauvorhaben erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 500,00 m. Die öffentliche Breite beträgt in diesem Straßenabschnitt zwischen 15,50 m und 18,00 m.
Der vorhandene Straßenraum dieser Straße ist jeweils dreigliedrig aufgebaut und besteht aus einer Fahrbahn, einem befestigten einseitigen Gehweg und einem unbefestigten Seitenstreifen.
Der geplante Straßenquerschnitt wurde zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz) abgestimmt. Die Fahrbahn bindet am Bauanfang an die Gemeindestraße Skurumer Straße an und endet an der Gleisquerung. Die Fahrbahnbreite soll in diesem Abschnitt 6,50 m zzgl. einer 0,50 m breiten Entwässerungsrinne betragen. Im Abschnitt von der Gleisquerung bis zur Umgehungsstraße B 112 beträgt die Fahrbahnbreite 6,50 m. In diesem Abschnitt erfolgt die Ableitung des Niederschlagswassers in den unbefestigten Seitenbereich. Die Ausführung der Fahrbahn ist in bituminöser Bauweise geplant. An die Fahrbahn schließt sich ein Bankett mit einer Breite von 1,50 m an.
Die Ableitung des Niederschlagswassers wird gegenwärtig vom Landkreis Spree-Neiße geprüft.
Einseitig, wie vorhanden, wird ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m geplant. Der Gehweg wird mit Betonverbundsteinpflaster befestigt.
Geplanter Gehwegaufbau (Betonverbundsteinpflaster):
8 cm Betonverbundsteinpflaster 4 cm Pflastersand Brechsand-Splitt-Gemisch 0/4 28 cm Frostschutzschicht 0/32 40 cm Oberbaustärke
Fahrbahnaufbau (Asphalt):
4 cm Asphaltdeckschicht 16 cm Asphalttragschicht 40 cm Schottertragschicht 60 cm Gesamtaufbaustärke
In diesem Abschnitt erfolgt keine Verstärkung des Oberbaus im Bereich der Zufahrten. Es wird lediglich eine Zufahrt mit einer Verstärkung des Oberbaus auf eine Gesamtstärke von 50 cm hergestellt. Der Grundstückseigentümer stellte den Antrag auf Verstärkung des Oberbaus, da das Grundstück ständig mit Lastkraftwagen befahren wird. Die Befestigung der Zufahrten orientiert sich an der Befestigungsart des Gehweges.
Breite und Anordnung der Zufahrten und Zugänge werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.
Im Zuge der Baumaßnahme wird die vorhandene Beleuchtung erneuert und über den gesamten Straßenzug ergänzt. Mit Blick auf den energieeffizienten Betrieb und im Zusammenhang mit dem Klimakonzept der Stadt Forst (Lausitz) ist die Bestückung mit LED-Leuchten vorgesehen.
Vorläufige Kostenschätzung (brutto):
Die Gesamtkosten nach Kostenberechnung betragen 215.062,54 EUR. Die Kostenfortschreibung erfolgt mit dem Ausschreibungsergebnis. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 27.02.2018 statt. Der Stadtanteil wird zu 90 % über das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) gefördert. Eine Koordinierung mit anderen Versorgungsträgern ist nicht erforderlich.
Bauzeit
Die Ausführung des Bauvorhabens ist für die Jahre 2018 und 2019 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lagepläne Ausbauquerschnitt
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