Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für den Neubau des Versickerungsbeckens Skurumer Straße. Erläuterungen:
Der Landkreis Spree-Neiße beabsichtigt die Kreisstraße K 7109 im Teilabschnitt der Skurumer Straße, zwischen Muskauer Straße und Umgehungsstraße, grundhaft auszubauen. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist auch die Erneuerung des in der Baulast des Landkreises Spree-Neiße befindlichen Niederschlagswasserkanals geplant. Derzeit dient dieser Niederschlagswasserkanal auch der Ableitung des auf den kommunalen Flächen (Gehweg) und einem Teil der in der Baulast der Stadt befindlichen Skurumer Straße sowie des in der Muskauer Straße, zwischen Skurumer Straße und Weißwasserstraße, anfallenden Niederschlagswassers.
Im Rahmen der Erneuerung des in der Baulast des Landkreises Spree-Neiße befindlichen Niederschlagswasserkanals wird dessen Gefälle, Tiefenlage und Dimension an das vorhandene Regelwerk angepasst. Eine Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem in der städtischen Baulast befindlichen Teils der Skurumer Straße und der Muskauer straße ist künftig über diesen Niederschlagswasserkanal nicht mehr möglich.
Der Landkreis Spree-Neiße als Baulastträger der K 7109 ist in der Skurumer Straße, im Teilabschnitt zwischen Muskauer Straße und Umgehungsstraße, für die Niederschlagswasserableitung und somit auch für die bestehende Einleitstelle am Bahndamm im Bereich der Weißwasser Straße verantwortlich. Die Ertüchtigung dieser Einleitstelle und des weiteren Grabenverlaufes einschließlich der Bahnquerung und der Querung der Bundesstraße obliegt dem Landkreis Spree-Neiße. Die Stadt Forst (Lausitz) wird damit für diesen Straßenabschnitt von der Abwasserbeseitigungspflicht befreit. Künftige Kosten für Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, die mit dieser Einleitstelle in Verbindung stehen, entfallen dadurch für die Stadt Forst (Lausitz).
Zur Ableitung des auf den kommunalen Flächen in der Skurumer Straße und der Muskauer Straße anfallenden Niederschlagswassers existiert keine natürliche Vorflut. Um die Ableitung dieses Niederschlagswassers dennoch sicherzustellen, ist die Errichtung eines neuen Versickerungsbeckens notwendig.
Die Errichtung dieses Versickerungsbeckens ist auf der Freifläche südlich der Skurumer Straße vorgesehen. Das Versickerungsbecken wurde für die Niederschlagswasserableitung aus der Muskauer Straße, Teilabschnitt Skurumer Straße bis Weißwasser Straße, und für die Niederschlagswasserableitung aus dem kommunalen Teilabschnitt der Skurumer Straße ausgelegt. Das Versickerungsbecken wurde auf der Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes (KOSTRA-Daten) und entsprechend des DWA Regelwerkes DWA-A 138 für ein 10-jähriges Regenereignis ausgelegt. Die Grundfläche beträgt 527 m². Die maximale Tiefe des Beckens liegt bei 2,00 m. Die Böschung wurde mit einer Böschungsneigung von 1:2 gewählt. Die Einstauhöhe im Becken ergibt sich bei Ansatz des Berechnungsregens mit 0,5 m. Zur Bewirtschaftung des Beckens ist ein umlaufender Grünstreifen vorgesehen. Das Versickerungsbecken wird vollständig eingefriedet.
In dem beiliegenden Lageplan – Ausführungsplanung – ist das zu errichtende Versickerungsbecken dargestellt. Die Baukosten für den Neubau des Versickerungsbeckens belaufen sich nach der Kostenberechnung vom 29.03.2018 auf ca. 47.600,00 EUR brutto und die Planungskosten auf 8.451,78 EUR brutto. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan Ausführungsplanung
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