Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0554/2018  

 
 
Betreff: Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den 2. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) ab dem 07.02.2018 bis zum Amtsantritt des (neuen) Bürgermeisters/ der (neuen) Bürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2018 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2018 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der 2. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz), Frau Heike Korittke, erhält ab dem 07.02.2018 bis zum Amtsantritt des (neuen) Bürgermeisters/ der (neuen) Bürgermeisterin eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß §§ 6, 7 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften in Höhe von monatlich 135,00 Euro.

 


Erläuterungen:

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0162/2015 vom 10.07.2015 ist die Stadtoberamtsrätin Frau Heike Korittke 2. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters.

Am 07.02.2018 ist die BbgKomBesV in Kraft getreten, gleichzeitig ist die Kommunaldienstaufwandsentschädigung (KomDAEV) außer Kraft getreten. Nach § 8 Abs. 2 BbgKomBesV kann den zu allgemeinen Stellvertretern der Hauptverwaltungsbeamten bestellten Beamten eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung gewährt werden.

Die Bemessung der Höhe ergibt sich aus § 8 Abs. 2 BbgKomBesV und beträgt maximal 135,00 €/ Monat.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 BbgKomBesV bedarf die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung eines Beschlusses der kommunalen Vertretungskörperschaft.

 

Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2018 ff. veranschlagt worden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

11.1.01.200 50110000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

400,00

EUR

218.200,00

EUR

75.000,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift