Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Der 2. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz), Frau Heike Korittke, erhält ab dem 07.02.2018 bis zum Amtsantritt des (neuen) Bürgermeisters/ der (neuen) Bürgermeisterin eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß §§ 6, 7 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften in Höhe von monatlich 135,00 Euro.
Erläuterungen: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0162/2015 vom 10.07.2015 ist die Stadtoberamtsrätin Frau Heike Korittke 2. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters. Am 07.02.2018 ist die BbgKomBesV in Kraft getreten, gleichzeitig ist die Kommunaldienstaufwandsentschädigung (KomDAEV) außer Kraft getreten. Nach § 8 Abs. 2 BbgKomBesV kann den zu allgemeinen Stellvertretern der Hauptverwaltungsbeamten bestellten Beamten eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung gewährt werden. Die Bemessung der Höhe ergibt sich aus § 8 Abs. 2 BbgKomBesV und beträgt maximal 135,00 €/ Monat.
Gemäß § 6 Abs. 1 BbgKomBesV bedarf die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung eines Beschlusses der kommunalen Vertretungskörperschaft.
Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2018 ff. veranschlagt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
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