Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0558/2018  

 
 
Betreff: Brücke über die Neiße zwischen Zasieki und Forst (Lausitz) in der Nähe der "Langen Brücke"
hier: Allgemeine Zustimmung zum Entwurf der Verbalnote vom 06.04.2018 im Rahmen der Fortschreibung der Anlage A des Regierungsabkommens vom 21.11.2000
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.05.2018 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, die allgemeine Zustimmung zum Entwurf der Verbalnote vom 06.04.2018 im Rahmen der Fortschreibung der Anlage A des Regierungsabkommens vom 21.11.2000 zu erteilen.


Erläuterungen:

 

Das Abkommen vom 21.11.2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des Netzes der Bundesfernstraßen, in der Republik Polen im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des Netzes der Landesstraßen (Regierungsabkommen vom 21.11.2000) regelt die Zuständigkeiten der deutschen und polnischen Seite im Rahmen des Baus (wer plant und baut die Brücke) und darüber hinaus der Erhaltung (wer unterhält die Brücke nach Fertigstellung). Dabei wird auf eine gleichmäßige Verteilung der Aufgaben entlang der deutsch-polnischen Grenze geachtet.

 

Mit dem Jahr 2000 sind alle bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Grenzbrücken, die sich im nachgeordneten Straßennetz befinden bzw. gebaut werden sollen, geregelt worden (u. a. die Zuständigkeit für das Bauvorhaben Grenzbrücke Forst-Zasieki bei Sacro). diese sind jeweils in der Anlage A (Zuständigkeit Bau) und in der Anlage B (Zuständigkeit Erhaltung) gelistet.

 

Die Ergänzung der Anlagen A und B erfordert die Fortschreibung des Regierungsabkommens. Dies geschieht nach Besprechung in der deutsch-polnisch Gemischten Kommission durch Notenwechsel, auf diplomatischer Ebene ein mehrjähriger Prozess.

 

Erst durch den Abschluss des Notenwechsels (beiderseitige Zustimmung zur Verbalnote) und damit Fortschreibung des Regierungsabkommens vom 21.11.2000 sind die Grundlagen für weitere bilaterale Vereinbarungen auf der Durchführungsebene gelegt (z. B. konkrete Festlegungen zur Planung und zum Bau auf der Ebene der zuständigen Baulastträger).

 

Im Rahmen der jährlich stattfindenden Sitzungen der deutsch-polnisch Gemischten Kommission wird seit 2015 zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Aufnahme einer weiteren Grenzbrücke zwischen den Ortschaften Forst (Lausitz) und Zasieki in das Regierungsabkommen vom 21.11.2000 verhandelt. Hierzu führt die Stadt Forst (Lausitz) seit 2013 einen regelmäßigen Schriftverkehr mit dem auf Landesebene zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

 

Im Rahmen des Expertentreffens am 06./07.06.2016 in Lübeck sind die polnische und die deutsche Seite übereingekommen, die Grenzbrücke über die Neiße, zwischen Zasieki und Forst (Lausitz), in das Regierungsabkommen aufzunehmen. Die deutsche Seite hat hierzu den erforderlichen Notenwechsel eingeleitet, u. a. die Schreiben des Bürgermeisters vom 31.05./02.06.2016 (Anlage).

 

Die Verbalnote des polnischen Ministeriums für Infrastruktur vom 06.04.2018 soll nunmehr in der Anfang Juni 2018 stattfindenden deutsch-polnisch Gemischen Kommission abschließend beraten werden.

 

Die Verbalnote beinhaltet:

 

die Bezeichnung:Grenzbrücke über die Neiße, zwischen Zasieki und Forst (Lausitz),

im Zuge einer polnischen Gemeindestraße und einer deutschen

Gemeindestraße

 

die Aufnahme in

die Anlage A:Der deutschen Seite obliegt die Bauausführung …


Anlagen:

 

Verbalnote

Abkommen vom 21.11.2000

Schreiben Stadt vom 31.05.2016 / 02.06.2016