Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie (Anlage 1). Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung mit der Akquise von Fördermitteln, um die Planungen und die Umsetzung des Vorhabens zu sichern.
(2) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das einrichtungsbezogene Rahmenkonzept des NIX e.V. zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu (Anlage 2).
(3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt grundsätzlich das Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) in der Gubener Straße 10 nach Fertigstellung federführend für mindestens 10 Jahre durch den Träger NIX e.V. entsprechend einer Interessenbekundung (Anlage 3) betreiben zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge mit dem NIX e.V. entsprechend anzupassen.
(4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass der Standort „Schülerfreizeitzentrum“ (Keunescher Kirchweg 3) nach der Sanierung und Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendzentrums Gubener Straße 10 für die städtische Kinder- und Jugendarbeit vollständig aufgegeben wird. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung bestehender Miet- und Pachtverträge Entwicklungspotenziale für dieses Areal der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile des Beschlusses.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragte die Verwaltung mit Beschluss SVV/0387/2017 am 25.01.2017 mit der Weiterführung der Konzepterarbeitung zur möglichen konzentrierten Entwicklung eines geeigneten Standortes für vielfältige Freizeit-aktivitäten mit inhaltlichen und finanziellen Synergieeffekten mit dem Ziel der Konzentration der Einrichtungen der städtischen Kinder- und Jugendarbeit sowie Sozialarbeit inklusive der Suche eines neuen Standortes. Die Konzeptarbeit am Standort Parkstraße 7-9 sollte nach Vorliegen der Ergebnisse einer Eignungsprüfung nicht mehr weitergeführt werden. Die Verwaltung führte eine erneute Standortsuche und –bewertung für einen zentralen Standort für Kinder- und Jugendarbeit durch.
Das Ergebnis der erneuten Standortfindung wurde der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2017 (Beschluss SVV/0455/2017) vorgelegt. Favorisiert wurde nun der innerstädtische Standort Gubener Straße 10 (ehemaliges Jugendklubhaus East-Side). Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte die Verwaltung am 14.07.2017 mit der Weiterführung der Konzepterarbeitung zur möglichen Entwicklung des städtischen Grundstückes Gubener Straße 10 als Standort für Kinder- und Jugendfreizeitangebote sowie Sozialarbeit mit inhaltlichen und finanziellen Synergie-effekten und dem Ziel der Konzentration der Einrichtungen der städtischen Kinder- und Jugendfreizeitarbeit sowie Sozialarbeit (Prüfung der Machbarkeit).
Zur Fortsetzung des Entwicklungsvorhabens Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) wurde der bestehende Auftrag mit dem Büro Gruppe Planwerk modifiziert und auf den Standort Gubener Straße 10 ausgerichtet (Einzelauftrag Nr. A 33/2017 vom 22.09.2017/ 30.09.2017, Machbarkeitsstudie (Konzeption) - Entwicklung des städtischen Grundstücks Gubener Straße 10, 03149 Forst (Lausitz) zu einem zentralen Standort für Kinder- und Jugendfreizeitangebote).
Ein erster Entwurf der Machbarkeitsstudie, in welchem sich bereits die Zweckmäßigkeit und Eignung des Standortes Gubener Straße 10 abzeichnete, lag der Verwaltung Ende Januar 2018 zur weiteren Abstimmung vor. Damit ergab sich nunmehr eine realistische Chance für den Übergang der Angebote des Schülerfreizeitzentrums der Stadt Forst (Lausitz) , Keunescher Kirchweg 3 mit dem sehr bewährten sozialpädagogischen personellen Betrieb durch den NIX e.V.
Parallel dazu wurde der Verwaltung vom Träger NIX e.V. das Interesse bzw. die Bereitschaft zur Fortführung der bestehenden Verträge mit der Stadt Forst (Lausitz) am potentiellen neuen Standort des Kinder- und Jugendzentrums, Gubener Straße 10, angezeigt, u.a. in einem Schreiben vom 05.03.2018 (Interessenbekundung).
Die Verwaltung schlägt den Stadtverordneten aufgrund der sehr positiven Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Träger NIX e.V. vor, auch am potentiellen neuen Standort weiter mit dem Träger NIX e.V. zusammenzuarbeiten. Gerade in der schwierigen Übergangsphase, in der sich viele Rahmenbedingungen für die Kinder und Jugendlichen verändern und eine vertrauensvolle und erfahrene Begleitung erforderlich ist, ist der NIX e.V. der richtige Partner für die anstehenden Aufgaben.
Vom NIX e.V. wurde das in der Anlage 2 befindliche einrichtungsbezogene Rahmenkonzept zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für das geplante Kinder- und Jugendzentrum in Abstimmung mit der Stadt Forst (Lausitz) erarbeitet (Konzeptstand: 15.05.2018).
Diese umfassende und grundsätzliche Betrachtung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit Bezügen zum geplanten innerstädtischen Kinder– und Jugendzentrum bildet die inhaltliche sozialpädagogische Arbeitsgrundlage für die bauliche Aufgabenstellung, welche in einer Machbarkeitsstudie, beigefügt in der Anlage 1, umgesetzt wurde (Konzeptstand: 22.05.2018).
Die bauliche Aufgabenstellung wurde durch eine umfangreiche Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen zusätzlich geprägt. Viele Nutzungsvorschläge sind in die vorliegende Planung eingeflossen, einzelne Vorschläge mussten zum heutigen Zeitpunkt verworfen werden (waren am Standort nicht realisierbar).
Meilensteine dieses Beteiligungsprozesses waren bisher u.a.:
In mehrmaligen Treffen wurde, noch im Zusammenhang mit dem ursprünglich geplanten Standort Park 7 altersbezogene Nutzungswünsche und Nutzungsideen für eine Neuausrichtung und Konzentration der Kinder –und Jugendfreizeit gesammelt, strukturiert und auf Umsetzbarkeit geprüft.
Die Arbeitsphase der Ideenfindung wurde vorerst abgeschlossen. Die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen wurden auf Umsetzbarkeit geprüft und nach Möglichkeit in die vorliegenden Planungen eingearbeitet.
Das aktuelle Ergebnis des bisherigen Prozesses ist der Machbarkeits-studie in Anlage 1 zu entnehmen (Konzeptstand: 22.05.2018).
In Zusammenhang mit der Entwicklung des Standortes Gubener Straße 10 zum Kinder –und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) wird derzeit von der Verwaltung auch ein Grunderwerb von Teilen des Grundstücks Gymnasialstraße 3 (Gemarkung Forst, Flur 16, Flurstück 478) geprüft.
Der Standort „Schülerfreizeitzentrum“ (Keunescher Kirchweg 3) soll nach der Sanierung und Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendzentrums Gubener Straße 10 für städtische Kinder- und Jugendarbeit vollständig aufgegeben werden.
Der Standort „Kinder- und Jugenddorf“, Paul-Högelheimer-Straße 3, bleibt von den vorgenannten Entwicklungen unberührt. Es werden lediglich zukünftige Synergieeffekte bei der Kinder- und Jugendarbeit geprüft.
Anlagen:
Anlage 1 Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Entwicklung des innerstädtischen Standorts Gubener Straße 10 zu einem zentralen Standort für Kinder- und Jugendfreizeitangebote (Konzeptstand: 22.05.2018)
Anlage 2einrichtungsbezogenes Rahmenkonzept zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) (Konzeptstand: 15.05.2018)
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