Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0565/2018  

 
 
Betreff: Stadtumbaustrategiekonzept Forst (Lausitz) 2018 - 2030
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
31.05.2018 
30. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
13.06.2018 
22. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2018 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das Stadtumbaustrategiekonzept Forst (Lausitz) 2018 2030 lt. Anlage.

 

Die Anlage wurde am 19.01.2018 übergeben und ist als Bestandteil der Beschlussvorlage beizufügen.


Erläuterungen:

 

Seit dem Jahr 2002 ist der Stadtumbau das Leitprogramm für den Umgang mit den städtebaulichen Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels. Der Stadtumbau leistet wichtige Beiträge für die Innenentwicklung und zur funktionalen Stärkung und Herstellung nachhaltiger Stadtstrukturen.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) befindet sich seit dem Jahr 2002 im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost.

 

Als Grundlager die Aufnahme in die Stadtumbauphase I war ein Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept (2002) erforderlich. Für die Stadtumbauphase II musste eine Konzeption Stadtumbaustrategie 2020 (April 2010) erarbeitet werden. Alle Konzeptionen wurden ausführlich mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) diskutiert und die prioritären Maßnahmen erörtert.

 

Nunmehr befinden wir uns in der Stadtumbauphase III, dessen Grundlage zur Aufnahme in das Förderprogramm unter anderem die Stadtumbaustrategie Forst (Lausitz) 2018 2030 bildet. Durch das Land Brandenburg wurden auch für diese Programmaufnahme Ziele und Vorgaben formuliert.

 

r schrumpfende Städte, zu denen die Stadt Forst (Lausitz) zählt, bedeutet der Stadtumbau, den anhaltenden Wohnungsleerstand weiter durch Rückbau zu senken, die Altbauten in den Innenstädten zu sichern oder zu sanieren, die Wohnungsangebote und die Infrastruktur den unterschiedlichen Bedarfen anzupassen. Weitere Themen, wie die Gestaltung von Stadtstrukturen entsprechend den Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie die Revitalisierung von Brachen, sind zu thematisieren.

 

r die Aufnahme von Kommunen in das Programm Stadtumbau III wurden folgende Kriterien des Landes Brandenburg zugrunde gelegt:

 

        Ein aktuelles INSEK und eine daraus abgeleitete Stadtumbaustrategie (Beschluss SVV vom 14.07.2017),

        konkret erkennbare und in den Konzepten benannte Stadtumbaubedarfe und daraus folgende Ziele und Maßnahmen im Stadtumbau,

        Darstellung, warum die benannten Problemlagen nicht durch die Kommunen und ihre kommunalen Partner allein gelöst werden können,

        eine eindeutige Gebietsabgrenzung.

 

Diese Unterlagen / Aussagen einschließlich der Evaluation Stadtumbau Ost I und II sind dem LBV, wie gefordert, zum 31.12.2017 eingereicht worden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 18.01.2018 wurde das Stadtumbaustrategiekonzept als eines der Grundlagen für die Aufnahme der Stadt Forst (Lausitz) in das Förderprogramm Stadtumbau III eingebracht.

 

Durch die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 20.02.2018 die Vorbereitung und Durchführung einer Informationsveranstaltung zum Stadtumbaustrategiekonzept empfohlen. Diese Veranstaltung fand am 21.03.2018, 16.30 Uhr im Kompetenzzentrum Forst (Lausitz) unter reger Beteiligung statt. Es waren 12 Stadtverordnete / Sachkundige Einwohner, 8 geladene Gäste, 31 Bürger und 6 Mitarbeiter der Verwaltung anwesend.

 

Die Anwesenden wurden ausführlich über die Planung informiert. Die gegebenen Hinweise und sonstigen Anregungen für die weiterführende Stadtentwicklung wurden im Protokoll erfasst und werden zukünftig in den einzelnen Projekten berücksichtigt.

 

Das Stadtumbaustrategiekonzept ist kein starres Steuerungsinstrument und daher unter Einbeziehung sich verändernder (gesetzlicher, fördertechnischer) Rahmenbedingungen, der demografischen und anderen stadtentwicklungsrelevanten Entwicklungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu vertiefen. In regelmäßigen Abständen sind die Zielstellungen auf ihre Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen bzw. fortzuschreiben.


Anlagen:

 

Stadtumbaustrategiekonzept

(liegt bereits vor)