Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Anlage 2- Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung- gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen: Gemäß § 36 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg kann die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen bzw. Ton- und Bildaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnlichen Medien in der Geschäftsordnung geregelt werden. Die bisherigen Regelungen in der Geschäftsordnung sollen konkretisiert werden, insbesondere hinsichtlich der generellen Zulässigkeit der Bild- und Tonaufzeichnungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung im öffentlichen Teil im Auftrag von der Stadt durch eine Firma und der modifizierten Möglichkeit der Ton- und Bildübertragung bzw. Ton- und Bildaufzeichnungen in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverordnetenversammlung.
Anlagen:
Anlage 1: Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)
Anlage 2: Änderungssynopse
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