Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz), Frau Simone Taubenek, erhält ab dem 17.05.2018 eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß §§ 6, 7 in Verbindung mit § 9 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften in Höhe von monatlich 225,00 € Erläuterungen:
Am 07.02.2018 ist die BbgKomBesV in Kraft getreten, gleichzeitig ist die Kommunaldienstaufwandsentschädigung (KomDAEV) außer Kraft getreten. Nach §§ 6 und 7 BbgKomBesV können kommunale Wahlbeamte eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung zur Abdeckung des mit dem übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwandes erhalten. Die Bemessung der Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl und darf in Gemeinden von 15.001 bis 25.000 Einwohnern monatlich 225,00 € nicht überschreiten.
Gemäß § 6 Abs. 1 BbgKomBesV bedarf die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung eines Beschlusses der kommunalen Vertretungskörperschaft.
Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2018 ff. veranschlagt worden. Finanzielle Auswirkungen:
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