Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der 1. Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz), Herr Jens Handreck, erhält ab dem 17.05.2018 eine Dienstaufwandsentschädigung gemäß §§ 6, 7 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften in Höhe von monatlich 135,00 € Erläuterungen:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung SVV/0162/2015 vom 10.07.2015 ist Herr Jens Handreck zum allgemeinen Vertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters berufen worden.
Gemäß § 8 Abs. 2 BbgKomBesV kann den zu allgemeinen Stellvertretern der Hauptverwaltungsbeamten bestellten Beamten eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung gewährt werden. Die Bemessung der Höhe ergibt sich aus § 8 Abs. 2 BbgKomBesV und beträgt maximal 135,00 €/ Monat.
Gemäß § 6 Abs. 1 BbgKomBesV bedarf die Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung eines Beschlusses der kommunalen Vertretungskörperschaft.
Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2018 ff. veranschlagt worden. Finanzielle Auswirkungen:
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