Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) nimmt die Bestellung von Herrn Frank Mehlow als weiteren Stellvertreter des Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) ab dem 01.07.2018 für die Dauer von 6 Jahren und die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Gemäß § 28 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) vom 24.05.2004 ist die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister durch den Träger des örtlichen Brandschutzes zu bestellen. Nach § 28 Abs. 4 Satz 2 BbgBKG sollen die Wehrführer und ihre Stellvertreter, soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden. Gemäß § 54 Abs.1 Ziffer 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 hat der Hauptverwaltungsbeamte die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig. Die Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) wird als Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörde für die Gemeindebeamten auf Grundlage des § 62 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den Kameraden Frank Mehlow zum 01.07.2018 für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten auf Zeit benennen. Für diesen Zeitraum wird er die Funktion eines Stellvertreters des Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) wahrnehmen.
Am 14.05.2018 erfolgte die Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) zur Bestellung des Kameraden Frank Mehlow zum weiteren Stellvertreter des Stadtwehrführers. Ebenfalls am 14.05.2018 wurde das Benehmen mit dem Kreisbrandmeister zur Bestellung von Herrn Frank Mehlow hergestellt.
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