Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2015 erfolgte ein Beschluss zur Einleitung eines 1. Änderungsverfahrens zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Groß Jamno und zur öffentlichen Auslegung (SVV/0196/2015).
Gegenüber der Altsatzung hat sich im Laufe der Jahre ein entsprechender Änderungsbedarf ergeben.
Gründe:
Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB sind bedingt durch mittlerweile erfolgte Bebauung zu Klarstellungsflächen geworden bzw. sollen aufgehoben werden.
Resultierend aus der Errichtung von teilweise genehmigungsfreien baulichen Anlagen hat sich die Bebauungstiefe von Grundstücken verändert, was in einer Satzung entsprechend dargestellt werden sollte. Hierdurch haben sich vereinzelt Nachbarschaftskonflikte ergeben unter Einschaltung der rechtlichen Bauaufsicht beim Landkreis Spree-Neiße. Das Änderungsverfahren soll hierbei zur Konfliktbewältigung beitragen.
Im Bereich des zentralen Dorfplatzes an der Urwaldstraße war im Zusammenhang mit einer geplanten öffentlich nutzbaren Baulichkeit eine Präzisierung des Klarstellungsbereiches erforderlich. Des Weiteren sollte Gebäudebestand im Westen am Ortsausgang in den Klarstellungsbereich aufgenommen werden.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des § 34 Abs. 6, § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 15.03.2016 durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurde vom Landkreis Spree-Neiße der Verlauf des Landschaftsschutzgebietes „Wiesen- und Teichgebiet Jamno und Eulo“ thematisiert. Die bisherigen Regelungen wurden als nichtig erklärt und die Rechtslage von 1968 mit dem damaligen Verlauf des LSG als rechtmäßig dargestellt. Somit wurde der komplette Bereich südlich der Jamnoer Hauptstraße (Landesstraße L49) in das Landschaftsschutzgebiet „Wiesen- und Teichgebiet Eulo und Jamno“ aufgenommen.
Im Rahmen der Betroffenenbeteiligung wurden die Grundstückseigentümer von den Neuregelungen zum LSG informiert (Schreiben vom 13.06.2016, 31.08.2016 und 07.10.2016 + persönliche Gespräche im FB Stadtentwicklung).
Eine Offenlegung der Planzeichnung und der Begründung erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 24.10.2017 bis zum 27.11.2017. Des Weiteren eine zweite Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.11.2017.
Nunmehr soll das Verfahren im Rahmen eines entsprechenden Satzungsbeschlusses zu Ende gebracht werden, da eine rechtssicher verfasste Baulandsatzung die planungsrechtliche Grundlage für Bauentscheidungen bildet – im Interesse der Verwirklichung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten.
Die Altsatzung tritt mit der Inkraftsetzung der neuen Satzung außer Kraft.
Inhalt der Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
In einer Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend dar, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar – mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung – eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf.
Planungskosten
Die Planungskosten betrugen 20.621,71 EUR. Anlagen:
Anlage 1.0Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 1.1Stellungnahmen der Bürger Anlage 2Lageplan Anlage 3Satzungsbeschluss
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||