Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) fasst einen Satzungsänderungsbeschluss hinsichtlich der Neuregelung von Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB bei der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsbereich Eulo im Rahmen eines 1. Änderungsverfahrens. Erläuterungen:
Inhalt und Aufgabe einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung hat in der Regel die Aufgabe, die planungsrechtliche Grundlage für Bauentscheidungen zu schaffen im Interesse der Verwirklichung einer städtebaulichen Entwicklung und im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten.
In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die nachweislich vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich ab. Damit stellt die Klarstellungssatzung abschließend dar, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind und auf welchen Flächen zusätzlich nach § 34 BauGB unmittelbar – mit der ggf. erforderlichen Baugenehmigung – eine weitere bauliche Anlage errichtet werden darf.
Ergänzungsflächen dienen dazu, einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.
Chronologie der Baulandsatzungen in Eulo bis zum jetzigen Beschluss
Für das Verfahren unter Nr. 5 soll am 28.09.2018 ein Satzungsänderungsbeschluss gefasst werden.
Seit der letzten Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung sind nunmehr 4 Jahre vergangen. Hierbei hat sich an verschiedenen Bereichen Änderungsbedarf ergeben:
Vergrößerung des Klarstellungsbereiches bis zur rückwärtigen Grundstücksgrenze beim Flurstück Euloer Straße 234 (FS 52/1, Flur 43, Gemarkung Forst), Berücksichtigung eines Erdwalls (= bauliche Anlage) + der angrenzenden Bebauungstiefe;
Vergrößerung der Klarstellungsfläche in der Tiefe entsprechend vor Ort noch befindlichen Flächenbefestigungen (Lagerfläche) auf dem Grundstück Euloer Straße 242 (FS 47/2 und 47/3, Flur 43, Gemarkung Forst);
Ausweitung des Klarstellungsbereiches im Bereich des alten Gutes / alte Brennerei, Finkenweg 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 (Teilfläche des Flurstückes 444, Flur 43, Gemarkung Forst);
Wandlung von zwei Ergänzungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB;
Ausweitung von Klarstellungsflächen im Bereich der Elsterstraße 10 – 20 A (Veränderung der Bebauung in der Tiefe …);
Komplettierung von Gebäudebeständen.
Alle oben angeführten Änderungen beziehen sich letztendlich auf Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Hierbei ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB lediglich ein Satzungsänderungsbeschluss und eine entsprechende Veröffentlichung zur Inkraftsetzung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) erforderlich. Die bei Ergänzungssatzungen übliche Offenlegung und Beteiligung von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fallen bei einer Klarstellungssatzung nicht an. Insofern ist auch keine Abwägung von Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Anlagen:
Anlage 1 – Satzungsbeschluss Anlage 2 – Lageplan
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