Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Grundsätze der Planung zum Straßenbau B 112, ABS 012, OD Forst (Lausitz), Euloer Straße, Abschnitt Cottbuser Straße bis Falkenstraße. Erläuterungen:
Die Euloer Straße, im Abschnitt Cottbuser Straße bis Falkenstraße, ist Bestandteil der Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) der Bundesstraße B 112. Entsprechend Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen ist die Stadt Forst (Lausitz) im bezeichneten Straßenabschnitt Baulastträger des Gehweges, der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung, der Bund trägt die Baulast der Fahrbahn und der Grünstreifen mit den Bäumen.
Das Bauvorhaben wird als gemeinschaftliches Bauvorhaben im Benehmen mit der Stadt Forst (Lausitz) durch den Landesbetrieb Straßenwesen Cottbus geplant. Der Landesbetrieb hat das Ingenieurbüro Voigt Ingenieure aus Cottbus mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen beauftragt.
Entsprechend Kostenschätzung wird der Gemeindeanteil (ohne Straßenbeleuchtung) an den Gesamtbaukosten von 1,7 Mio EUR ca. 0,37 Mio EUR betragen. Diese Kosten beinhalten auch die Kosten der Oberflächenentwässerung. Die Kosten für die Erstellung der Planungsunterlagen trägt die Stadt Forst (Lausitz) in Form einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 % der auf die Stadt Forst (Lausitz) entfallenden Baukosten nach Kostenberechnung, gegenwärtig geschätzter Umfang 37.000 EUR.
Der Planabschnitt ist ca. 800 m lang. Die vorhandene Fahrbahn hat eine Breite von 6,50 m und ist asphaltiert. Gehwege sind in diesem Straßenabschnitt nicht vorhanden, der Fußgängerverkehr erfolgt in den Seitenbereichen der Fahrbahn. Es sind keine baulich von der Fahrbahn getrennten Pkw-Stellflächen vorhanden. Im Straßenabschnitt sind in Höhe Finkenweg Bushaltestellen (Buslinien 854, 855, 858) vorhanden.
Im Straßenabschnitt sind 37 Bäume von der Baumaßnahme betroffen. Gegenwärtig wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen ein Gutachten angefertigt. Das Gutachten soll im September 2018 vorliegen und Grundlage für den landschaftspflegerischen Maßnahmenplan sein.
Die im November 2016 durchgeführte Verkehrszählung ergab auf der Euloer Straße im bezeichneten Abschnitt einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 3.930 Fahrzeugen, davon 360 Fahrzeuge des Schwerverkehrs (Zählung am Knoten Cottbuser Straße / Euloer Straße / Meisenweg).
Der neue Straßenquerschnitt soll eine Fahrbahnbreite von 7,50 m einschließlich beidseitiger Schutzstreifen für die Radfahrer (Oberflächenbefestigung: Asphalt) und auf der östlichen Straßenseite einen Gehweg einschließlich Sicherheitsstreifen in einer Breite von 2,50 m (Oberflächenbefestigung: Betonrechteckpflaster) berücksichtigen. Im Bereich der Einmündungen Finkenweg erfolgt die Anordnung von 2 Bushaltestellen, von denen je eine Haltestelle pro Richtungsfahrbahn angeordnet werden soll. Zur sicheren Erreichbarkeit ist zwischen den Haltestellen eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen sowie die Anordnung eines Gehweges auf der westlichen Straßenseite, zwischen Finkenweg und Bushaltestelle, in einer Breite von 2,50 m einschließlich Sicherheitsstreifen (Oberflächenbefestigung: Betonrechteckpflaster).
Die Anordnung, die Lage und die Breite der Zufahrten und Gehwegüberfahrten für die im Straßenabschnitt vorhandenen Grundstücke werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. In der Vorplanung sind diese entsprechend dem Bestand enthalten. Bei den von der Euloer Straße verkehrlich erschlossenen Grundstücken handelt es sich überwiegend um Grundstücke mit Wohnbebauung.
Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Bauabschnitt zu erneuern. Dieses Teilbauvorhaben ist planseitig nicht Bestandteil der Gemeinschaftsmaßnahme und wird separat durch die Stadt Forst (Lausitz) geplant. Für die Straßenbeleuchtung sind Gesamtkosten einschließlich der Planung in Höhe von 110.000 EUR veranschlagt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine Erkenntnisse über die Notwendigkeit der Erneuerung bzw. Sanierung von Ver- und Entsorgungsleitungen vor.
Es ist aus heutiger Sicht vorgesehen, das Bauvorhaben nach Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Hotel Haufe, einzuordnen, voraussichtlich in den Jahren 2019 bis 2021.
Für die finanziellen Aufwendungen der Stadt Forst (Lausitz) wird ein Antrag auf Zuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden beim Land Brandenburg gestellt. Zuwendungsfähig sind auf der Grundlage der derzeit gültigen Richtlinie der Gemeindeanteil an den Kosten des Gehweges und der Straßenentwässerung sowie die anteiligen Kosten an Kreuzungen und Einmündungen entsprechend der Ortsdurchfahrtenrichtlinie. Gegenwärtig beträgt der Fördersatz 75 %. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan Blatt 1 bis 3 Regelquerschnitt
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