Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0585/2018  

 
 
Betreff: Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Forst (Lausitz)
Straßenbau B 112, ABS 012, OD Forst (Lausitz), Cottbuser Straße, Abschnitt Hotel Haufe bis einschließlich Knotenpunkt Cottbuser Straße / Euloer Straße
hier: Beschluss zu den Grundsätzen der Planung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
06.09.2018 
32. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
12.09.2018 
23. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan und Regelquerschnitt

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Grundsätze der Planung zum Straßenbau B 112, ABS 012, OD Forst (Lausitz), Cottbuser Straße, Abschnitt Hotel Haufe bis einschließlich Knotenpunkt Cottbuser Straße / Euloer Straße.


Erläuterungen:

 

Die Cottbuser Straße, im Abschnitt Hotel Haufe bis zur Euloer Straße, ist Bestandteil der Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) der Bundesstraße B 112. Entsprechend der Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen ist die Stadt Forst (Lausitz) im bezeichneten Straßenabschnitt Baulastträger des Gehweges, der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung, der Bund trägt die Baulast der Fahrbahn und der Grünstreifen mit den Bäumen.

 

Das Bauvorhaben wird als gemeinschaftliches Bauvorhaben im Benehmen mit der Stadt Forst (Lausitz) durch den Landesbetrieb Straßenwesen Cottbus geplant. Der Landesbetrieb hat das Ingenieurbüro Voigt Ingenieure aus Cottbus mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen beauftragt.

 

Entsprechend Kostenschätzung wird der Gemeindeanteil (ohne Straßenbeleuchtung) an den Gesamtbaukosten von 1,9 Mio EUR ca. 0,47 Mio EUR betragen. Diese Kosten beinhalten auch die Kosten der Oberflächenentwässerung. Die Kosten für die Erstellung der Planungsunterlagen trägt die Stadt Forst (Lausitz) in Form einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 % der auf die Stadt Forst (Lausitz) entfallenden Baukosten nach Kostenberechnung, gegenwärtig geschätzter Umfang 47.000 EUR.

 

Der Planabschnitt ist ca. 1.000 m lang. Die vorhandene Fahrbahn hat eine Breite von 6,50 m und ist asphaltiert. Bis zur Einmündung Pfälzer Straße verläuft ein getrennter Geh- und Radweg, der mit Betonsteinpflaster befestigt ist. Im weiteren Straßenverlauf dienen unterschiedlich befestigte Flächen im nordöstlichen Seitenbereich der Führung des Fußngerverkehrs. Die Breiten dieser Flächen variieren zwischen 1 m und 3 m. Die Oberflächenbefestigung besteht aus verschiedenen Pflasterarten, Plattenbelägen bzw. ungebundenen Deckschichten.

 

Es sind keine baulich von der Fahrbahn getrennten Pkw-Stellflächen vorhanden. In Höhe Haus-Nr. 171 wird auf dem südlichen unbefestigten Seitenstreifen geparkt.

 

Im Straßenabschnitt sind keine Bushaltestellen vorhanden.

 

Im Straßenabschnitt sind 54 Bäume, davon 6 alte Eichen, von der Baumaßnahme betroffen. Gegenwärtig wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen ein Gutachten angefertigt. Das Gutachten soll im September 2018 vorliegen und Grundlage für den landschaftspflegerischen Maßnahmenplan sein.

 

Die im November 2016 durchgeführte Verkehrszählung ergab für die Cottbuser Straße am Knoten Cottbuser Straße / Euloer Straße / Meisenweg einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 1.850 Fahrzeugen, davon 180 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Da die Verkehrsbelastung in Richtung Stadtzentrum zunimmt, erfolgt die relevante Bemessung der Fahrbahn unter Heranziehung der Ergebnisse der ebenfalls im November 2016 durchgeführten Zählung am Knoten Cottbuser Straße / Bahnhofstraße. Der daraus resultierende durchschnittliche tägliche Verkehr beträgt demnach 5.212 Fahrzeuge mit einem Schwerverkehrsanteil von 6 % (317 Fahrzeuge).

 

Der neue Straßenquerschnitt soll eine Fahrbahnbreite von 7,50 m einschließlich beidseitiger Schutzstreifen für die Radfahrer (Oberflächenbefestigung: Asphalt) und auf der nordöstlichen/nördlichen Straßenseite einen Gehweg einschließlich Sicherheitsstreifen in einer Breite von 2,50 m (Oberflächenbefestigung: Betonrechteckpflaster) berücksichtigen. In Höhe Grundstück Nr. 171 wird die bauliche Anordnung von Stellflächen geprüft. Im Rahmen der Schulwegsicherung und zur Verbesserung der Fußngerquerbarkeit im Bereich des Knotenpunktes Cottbuser Straße / Pfälzer Straße / Schwalbenstraße soll eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen werden.

 

Die Anordnung, die Lage und die Breite der Zufahrten und Gehwegüberfahrten für die im Straßenabschnitt vorhandenen Grundstücke werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt. In der Vorplanung sind diese entsprechend dem Bestand enthalten. Bei den von der Cottbuser Straße, im bezeichneten Straßenabschnitt, verkehrlich erschlossenen Grundstücken handelt es sich überwiegend um Grundstücke mit Wohnbebauung, einzelne Gewerbegrundstücke sind vorhanden.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Bauabschnitt zu erneuern. Dieses Teilbauvorhaben ist planseitig nicht Bestandteil der Gemeinschaftsmaßnahme und wird separat durch die Stadt Forst (Lausitz) geplant. Für die Straßenbeleuchtung sind Gesamtkosten einschließlich der Planung in Höhe von 134.000 EUR veranschlagt.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine Erkenntnisse über die Notwendigkeit der Erneuerung bzw. Sanierung von Ver- und Entsorgungsleitungen vor.

 

Es ist aus heutiger Sicht vorgesehen, das Bauvorhaben nach Durchführung des gemeinschaftlichen Bauvorhabens Straßenbau B 112, ABS 012, OD Forst (Lausitz), Euloer Straße, von Cottbuser Straße bis Falkenstraße, einzuordnen, voraussichtlich in den Jahren 2020 bis 2022.

 

r die finanziellen Aufwendungen der Stadt Forst (Lausitz) wird ein Antrag auf Zuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden beim Land Brandenburg gestellt. Zuwendungsfähig sind auf der Grundlage der derzeit ltigen Richtlinie der Gemeindeanteil an den Kosten des Gehweges und der Straßenentwässerung sowie die anteiligen Kosten an Kreuzungen und Einmündungen entsprechend der Ortsdurchfahrtenrichtlinie. Gegenwärtig beträgt der Fördersatz 75 %.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.400 / 09612112

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

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hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan Blatt 1 bis 5

Regelquerschnitt 1 und 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan und Regelquerschnitt (3294 KB)