Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt, die als Anlage 1 beigefügte „Mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der direkt vom Strukturwandel betroffenen Städte und Gemeinden im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen im wirtschaftlichen, kulturellen, touristischen und sozialen Bereich sowie Interessenvertretung durch die Errichtung der Verwaltungseinheit „Lausitzrunde“ und deren von den Städten und Gemeinden beauftragte „Aufgabendurchführung“ nebst Anlagen 1 - 4 in der Fassung vom 07.05.2018 zu unterzeichnen.
2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Änderungen am Vertragstext als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen, sofern es sich um in ihrer Auswirkung unwesentliche bzw. sich aus bindenden rechtlichen Vorgaben ergebende Änderungen und Ergänzungen zumVertrag handelt.
3. Die Bürgermeisterin hat die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung über die Aktivitäten der Vereinbarungspartner der mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Lausitzrunde zu unterrichten. Erläuterungen:
Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 28 Abs. 2 Nr. 24 Brandenburgische Kommunalverfassung.Die mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße geprüft. Nach Unterzeichnung besteht ihr gegenüber eine Anzeigepflicht.
Der gravierende wirtschaftliche, soziale, kulturelle und touristische Wandel, vor dem die Lausitz angesichts der Energiepolitik des Bundes steht, wurde bereits mehrmals erörtert. Es ist unbestritten, dass davon insbesondere die durch die Kohleindustrie geprägte Lausitz direkt betroffen ist.
Der Lausitzrunde gehören Ober- und Bürgermeister sowie Bürgermeisterinnen, Amtsdirektorinnen, Amtsdirektoren und Landräte aus der brandenburgischen und sächsischen Lausitz an. Sie ist bisher ein länderübergreifendes, freiwilliges kommunales Bündnis von Städten, Gemeinden und Landkreisen ohne eigene Rechtsform.
Aufgrund der weiteren Entwicklungen sind die kreisangehörigen Kommunen und die Ämter der Lausitzrunde zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Rechtsform gefunden werden muss, die es der Lausitzrunde ermöglicht, zum einen in den Gremien der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH und/oder in anderen Gremien in rechtlich abgesicherter Form mitzuwirken und zum anderen auch in sonstiger Weise aktiv im Zusammenhang mit der Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz (einschließlich der Beantragung und dem Erhalt von Fördermitteln) rechtssicher handeln zu können. Sie haben sich darauf verständigt, eine Verwaltungseinheit „Lausitzrunde“ zu begründen. In dieser Verwaltungseinheit sind die kreisangehörigen Kommunen selbst oder aber ihre jeweilige Gebietskörperschaft (Amt) vertreten, nicht jedoch die Landkreise. Dabei werden die vorgenannten Mitglieder der Lausitzrunde Teile ihrer Aufgaben bei der Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in Form einer mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Artikel 1 und Artikel 2 Ziffer 2. des Staatsvertrages und § 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2., § 3 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1. und §§ 5 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKGBbg) gemeinsam und zentral wahrnehmen. Die Stadt Spremberg wird hierbei als Mandatsträger fungieren. Die gemeinsame und zentrale Aufgabenwahrnehmung im Sinne dieser Vereinbarung wird dadurch realisiert, dass die Stadt Spremberg als Mandatsträger gemäß § 3 mit der Durchführung der im § 1 Abs. 1 aufgeführten Aufgaben, die (ansonsten) jeweils in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Mandatierenden fallen, von diesen beauftragt wird, ohne dass aber der Mandatsträger und/oder die Mandatierenden hierbei bezüglich dieser Aufgaben nicht weiter in eigener Verantwortung tätig sein dürften. Die Stadt Spremberg ist also die Körperschaft, die mit der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung jeweils einzeln durch die Mandatierenden mit den Aufgaben beauftragt wird. Aus diesem Grund ist gemäß Artikel 2 Ziffer 2. des Staatsvertrages auf diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung das Recht der kommunalen Zusammenarbeit des Landes Brandenburg anzuwenden, also die Regelungen im GKGBbg. Die nach dieser Vereinbarung gemeinsam wahrgenommenen Aufgaben stehen im untrennbaren Zusammenhang mit den freiwilligen kommunalen Aufgaben der Vertragsparteien im Rahmen der Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz.
Ziel der gemeinsamen und zentralen Aufgabenwahrnehmung ist es, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und zum Wohle der den Kommunen anvertrauten Menschen, den Strukturwandel in der Lausitz besser und einheitlicher zu gestalten.
In den vergangenen Monaten hat eine Vielzahl von Veranstaltungen stattgefunden, die sich mit dem Thema Strukturwandel in der Lausitz befassen. Die Lausitzrunde ist inzwischen in folgenden Gremien vertreten: Lenkungsausschuss der Zukunftswerkstatt Lausitz und Gesellschafterversammlung der WRL Wirtschaftsregion Lausitz GmbH. Die Lausitzrunde ist auch auf der europäischen Kohleplattform vertreten, wo bis 2020 entschieden wird, welche großen regionalen Projekte separat von der EU gefördert werden.
Damit geht einher, dass der Vertreter der Lausitz, der für die Kommunen des kommunalen Bündnisses spricht, ein echtes Mandat der Mitgliedskommunen benötigt. Nur ein solches Mandat entwickelt das notwendige Gewicht in den anstehenden Beratungen, besonders wenn es um regionale Projektvorschläge geht.
Mit dem Beschluss ist ein Mittelbedarf verbunden, der Schwankungen unterliegt und der sich bezogen auf die Stadt Forst (Lausitz) für die Jahre 2018 – 2022 jährlich bei ca. 6.500 bis 7.500,- € (40 Cent pro Einwohner und Jahr) bewegt. Der Mittelbedarf insgesamt resultiert aus dem Wirtschaftsplan gemäß Anlage 3 des Vertrages.
Entsprechende Mittel sind zur Haushaltsplanung 2019 ff angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage:
Mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung einschl. Anlagen
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