Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt den beiden Bürgermeistern der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
Erläuterungen:
Die Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2015 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.
Im Falle eines unterjährigen Wechsels des hauptamtlichen Bürgermeisters sind laut Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 04.01.2018 beide Amtsinhaber zu entlasten. Die so genannte Gesamtentlastung wird mit diesem Beschluss herbeigeführt für Herrn Jürgen Goldschmidt (01.01.2015 – 05.05.2015) und Herrn Philipp Wesemann (06.05.2015 – 31.12.2015).
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